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Umsatzsteuerpflicht der WEG bei Lieferungen und Leistungen an Eigentümer\; Vor- und Nachteile anhand von Fallbeispielen
Verband der Immobilienverwalter Hessen e.V.
Beschreibung
Ende 2020 hat der EuGH entschieden, dass die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer – entgegen der gesetzlichen Vorschrift im Umsatzsteuergesetz – nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.
Zweifelsfrei war es bislang möglich, dass die WEG unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig zur Umsatzsteuer optiert hat, aber die wenigsten Verwalter haben bereits Erfahrung mit diesem eher seltenen Fall.
Die Entscheidung des EuGH eröffnet neue Handlungsspielräume. WEGs können sich auf die Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiung berufen und die Leistungen an ihre Mitglieder als umsatzsteuerpflichtig behandeln.
Neben der Notwendigkeit einer Steuernummer für die WEG ist die Ausfertigung von Rechnungen für deren Lieferungen und Leistungen erforderlich und letztlich auch die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und einer jährlichen Umsatzsteuererklärung.
Gleichzeitig wird der WEG das Recht zum Vorsteuerabzug eingeräumt, was bei der Anschaffung, Erneuerung und Erweiterung der Heizungsanlage natürlich finanzielle Vorteile bringt.
In dem Seminar werden die möglichen Varianten dargestellt und die bei der Umsetzung notwendigen steuerrechtlichen Voraussetzungen erläutert.
Die Thematik wird anhand von verschiedenen Fallbeispielen anschaulich vorgestellt und die Auswirkungen auf die WEG, speziell aber auch auf den Verwalter als Organ der Gemeinschaft diskutiert\n\nInhalte/Schwerpunkte:
Grundsätze des Umsatzsteuerrechts: Vorgaben an Rechnungen, Erklärungspflichten
Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
Option einer WEG zur Umsatzsteuer
Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht in der WEG-Buchhaltung und WEG-Jahresabrechnung
Besprechung von Fallbeispielen