PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähig

IHK geprüfte/r Tourismusfachwirt/in

cpi consulting + training GmbH

Beschreibung

- Lern- und Arbeitsmethodik - BWL und rechtliche Grundlagen - Volkswirtschaftslehre - Unternehmensführung/ -steuerung - Personalführung und -entwicklung - Leistungserstellung im Tourismus - Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen - Gestaltung des Marketingprozesses - Qualitäts- und Projektmanagement - Prüfungsvorbereitung schriftliche Prüfung - Prüfungsvorbereitung mündliche Prüfung
Hinweis zum Ablauf
Die Teilnehmer werden von qualifizierten Fachdozenten live und in Echtzeit nach einem festgelegten Stundenplan praxisnah unterrichtet. Mo.-Fr. 08:00 bis 15:00 Uhr
Zielgruppe
Diese Weiterbildung richtet sich an Interessenten, die den beruflichen Aufstieg planen und dabei ihre Perspektiven als Führungskraft optimieren möchten. Als kompetente Branchenexperten sind Fachwirte auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Zum Abschluss dieser Weiterbildung erhalten Sie mit der erfolgreichen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer das Zertifikat als zum Geprüften Fachwirt (IHK).
Förderungsmöglichkeiten
Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF / Aufstiegs-BAföG etc.
Teilnahmevorraussetzungen
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer 1.1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 1.2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. - Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" abgelegt hat und - Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. - Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf anderen Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. - Deutsch in Wort und Schrift. - Persönliches Eignungsgespräch im Rahmen der Fachberatung. Ausnahmen sind in Absprache mit CPI und dem jeweiligen Kostenträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
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