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Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO
Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Beschreibung
Die Sachkundeprüfung ist erforderlich, wenn folgende Tätigkeiten ausgeübt werden:
•Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (so genannte Citystreifen etc.)
•Schutz vor Ladendieben (so genannte Einzelhandelsdetektive)
•Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
•Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion (verkürzte Form)
•Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Personen, die das Bewachungsgewerbe nach§ 34a als Selbständige ausüben wollen müssen seit dem 1. Dezember 2016 ebenfalls die Sachkundeprüfung ablegen.
\n\n§ 34 a der Gewerbeordnung macht die Erteilung der Erlaubnis für die Ausübung des Bewachungsgewerbes unter anderem davon abhängig, dass bei bestimmten Tätigkeitsbereichen eine bestandene Sachkundeprüfung nachgewiesen werden kann.