Beschreibung
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von Gefahrstoffen
- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Gefahrstoffen
- Erste Hilfe und Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Entsorgung
Zielsetzung
Der Arbeitgeber* stellt sicher, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung gemäß §14 Absatz 1 der GefStoffV, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird.
Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Sie muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
Teilnahmevorraussetzungen
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.