Beschreibung
Live Onlinetraining (24 Monate)
"Grundlegende Qualifikationen":
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
"Handlungsspezifische Qualifikationen":
Logistikprozesse
- Logistikkonzepte
- Leistungserstellung
- Prozesssteuerung und -optimierung
Betriebliche Organisation und Kostenwesen
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Zielsetzung
Die Logistik ist eine der am schnellsten wachsenden Branchen. Der Bedarf an ausgebildeten Fach- und Führungskräften, wie geprüfte Logistikmeister (m/w/d), wächst. Um diese hervorragende Bedingungen nutzen zu können, bereitet Sie die DEKRA Akademie mit Ihrem berufsbegleitenden Angebot des Live-Onlinetrainings optimal auf die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister (m/w/d) vor der IHK vor.
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“,
das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis
Zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Persönliche Eignung (BBiG §29)
2. Fachliche Eignung (BBiG §30)
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.