PräsenzNicht Berufsbegleitend

Beratungstermin zur Anmeldung für Bewachungspersonal § 34a GewO

IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH

Beschreibung

Ein Bewachungsunternehmen darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben gemäß§ 34a der Gewerbeordnung nur‎Personen beschäftigen, die durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eine erfolgreiche Teilnahme an der‎‎„Unterrichtung im Bewachungsgewerbe“ nachweisen.‎ Dabei werden die Themen geschult, die für eine eigenverantwortliche Bewachungstätigkeit in Deutschland besonders wichtig sind.Voraussetzung für die Teilnahme an der UnterrichtungDie Inhalte können in der Unterrichtung nur vermittelt werden, wenn die sprachliche Verständigung möglich ist. Darum gibt die‎Bewachungs‎verordnung in§6 Absatz 1 vor:„Die zu unterrichtende Person mussüber‎die zur Ausübung‎der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens‎unverzichtbaren‎deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen“.‎Beratung und Anmeldung zu einem UnterrichtungsterminIn diesem Beratungstermin werden die Voraussetzungen für die Anmeldung und die erfolgreiche Teilnahme an einem Unterrichtungstermin besprochen. Vor der Anmeldung werden geprüft:‎-die Identität mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis und-‎die zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des GER.‎Ein Nachweisüber‎das Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ist im Original‎vorzulegen. Ersatzweise kann z.B. das letzte Schulzeugnis darauf geprüft werden, ob die‎erforderliche Sprachkompetenz daraus erkennbar wird.‎ Der Nachweis der deutschen‎Staatsbürgerschaft ersetzt nicht in jedem Fall den Nachweis der erforderlichen‎Sprachkompetenz. Vielmehr sind die bei der Einbürgerung erlangten Dokumente‎‎mitzubringen.‎Eine mögliche Kostenübernahmeerklärung für die‎Unterrichtsgebühr von 448,00 EUR,‎etwa durch Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder Jobcenter, kann nur berücksichtigt werden,‎wenn sie in schriftlicher Form an die IHK München erklärt wird.‎ Die Unterrichtung durch‎die IHK München ist nicht als Maßnahme nach AZAV zugelassen.‎Abrenzung zur SachkundeprüfungEine - https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Sach-und-Fachkundepr%C3%BCfungen-Unterrichtungen-AdA/Bewachungsgewerbe/Sachkundepr%C3%BCfung/ - Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeitenist erforderlich für:-Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)-Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)-Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)-Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen-Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)Eine Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist auch ohne den B1-Nachweis gemäß GER möglich. Die Prüfung stellt aber im Vergleich zur Unterrichtung erheblich höhere Anforderungen an das Wissen und auch an das Sprachvermögen der Teilnehmer.
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