PräsenzNicht Berufsbegleitend
Beratungstermin zur Anmeldung für Bewachungspersonal § 34a GewO
IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
Beschreibung
Ein Bewachungsunternehmen darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben gemäß§ 34a der Gewerbeordnung nurPersonen beschäftigen, die durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eine erfolgreiche Teilnahme an der„Unterrichtung im Bewachungsgewerbe“ nachweisen. Dabei werden die Themen geschult, die für eine eigenverantwortliche Bewachungstätigkeit in Deutschland besonders wichtig sind.Voraussetzung für die Teilnahme an der UnterrichtungDie Inhalte können in der Unterrichtung nur vermittelt werden, wenn die sprachliche Verständigung möglich ist. Darum gibt dieBewachungsverordnung in§6 Absatz 1 vor:„Die zu unterrichtende Person mussüberdie zur Ausübungder Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrensunverzichtbarendeutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen“.Beratung und Anmeldung zu einem UnterrichtungsterminIn diesem Beratungstermin werden die Voraussetzungen für die Anmeldung und die erfolgreiche Teilnahme an einem Unterrichtungstermin besprochen. Vor der Anmeldung werden geprüft:-die Identität mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis und-die zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des GER.Ein Nachweisüberdas Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ist im Originalvorzulegen. Ersatzweise kann z.B. das letzte Schulzeugnis darauf geprüft werden, ob dieerforderliche Sprachkompetenz daraus erkennbar wird. Der Nachweis der deutschenStaatsbürgerschaft ersetzt nicht in jedem Fall den Nachweis der erforderlichenSprachkompetenz. Vielmehr sind die bei der Einbürgerung erlangten Dokumentemitzubringen.Eine mögliche Kostenübernahmeerklärung für dieUnterrichtsgebühr von 448,00 EUR,etwa durch Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder Jobcenter, kann nur berücksichtigt werden,wenn sie in schriftlicher Form an die IHK München erklärt wird. Die Unterrichtung durchdie IHK München ist nicht als Maßnahme nach AZAV zugelassen.Abrenzung zur SachkundeprüfungEine - https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Sach-und-Fachkundepr%C3%BCfungen-Unterrichtungen-AdA/Bewachungsgewerbe/Sachkundepr%C3%BCfung/ - Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeitenist erforderlich für:-Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)-Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)-Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)-Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen-Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)Eine Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist auch ohne den B1-Nachweis gemäß GER möglich. Die Prüfung stellt aber im Vergleich zur Unterrichtung erheblich höhere Anforderungen an das Wissen und auch an das Sprachvermögen der Teilnehmer.