PräsenzBerufsbegleitendPreis: 510,00 €
Qualifizierte Person zur Prüfung von Gerüsten
LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH
Beschreibung
Laut der Betriebssicherheitsverordnung§14 Absatz 1 „Prüfung der Arbeitsmittel“ hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden.
Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsmäßigen Montage und der sichereren Funktion dieser Arbeitsmittel (hier: Gerüste) zu überzeugen. Diese Prüfung darf nur von „befähigten“ Personen und von fachlich geeigneten Beschäftigten erfolgen, die speziell für diese Arbeiten eine angemesseneUnterweisung gemäß § 12 erhalten haben.