Beschreibung
Neben der Sicherheitskonzeption und der Genehmigungsverfahren, die die Durchführung einer Veranstaltung mit sich bringen, ist die Veranstaltungsleitung zu benennen. Dabei übernimmt er Aufgaben wie bspw. den Abgleich des tatsächlichen Aufbaus mit den Genehmigungsauflagen, die Einweisung der Mitarbeiter, die Durchführung von Unterweisungen, Bestellung und Festlegung der Verantwortlichkeiten und Befugnisse.
Inhalte (Auszug)
Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten); Betreiber, Projektleiter, Veranstaltungsleiter; Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17/18; DGUV Information 215-310); Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten; Entscheidungsbefugnisse, Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Ordnungsdienst und Sanitätsdienst, Kooperation und Kommunikation in Krisen- und Notfällen
Dauer: 2 Tage
Kosten: 820,00€ (MwSt.-befreit)
\n\nZur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit für Besucher und Akteure bei Veranstaltungen haben Unternehmer und Betreiber von Veranstaltungseinrichtungen eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen zu erfüllen. Mit der MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den UVV DGUV-V17 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt.
Zielsetzung
Veranstaltungsleitung nach MVStättVO
Förderungsmöglichkeiten
Bildungsscheck
Preishinweis
Umsatzsteuerfrei.
Vorbereitung auf IHK Prüfung
Meister (Geprüfter) für Veranstaltungstechnik in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle gem. 1997er Verordnung