Beschreibung
Der Lehrgang Technischer Betriebswirt bietet eine Aufstiegsqualifikation oberhalb der Meister- und Technikerebene an. Angesprochen fühlen sollten sich alle diejenigen technischen Fachkräfte, die nach ihrer technischen Weiterbildung nun auch die betriebswirtschaftliche Seite qualitativ abdecken wollen, um dann Führungsaufgaben an der Schnittstelle von Technik und Betriebswirtschaft wahrnehmen zu können.
Staatliche Förderung
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In der Regel werden ausschließlich Lehrgangskosten gefördert.
* 50% der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren sindüber das sogenannte Aufstiegs-BAföG förderfähig.
* Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit auf den nach Abzug des Aufstiegs-BaföG bestehenden Restbetrag, bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung einen KfW-Darlehenserlass zu beanspruchen, der bis zu 50% der restlichen Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren beinhaltet.
* Zusätzlich winkt der Meisterbonus in Bayern bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung.
* Mit unserem[IHK-Akademie Mittelfranken Förderrechner](https://www.ihk-akademie-mittelfranken.de/akademie/anwendungen/calculator.jsp)können Sie sich die maximal mögliche Förderung anzeigen lassen. Wichtig: Es ist dennoch eine individuelle Betrachtung notwendig.
[IHK-Akademie Mittelfranken: Unverbindliche Förderungsberechnung](https://www.ihk-akademie-mittelfranken.de/akademie/anwendungen/calculator.jsp)
Die Angaben sind ohne Gewähr. Es ist immer eine individuelle Betrachtung notwendig. Kontaktieren Sie uns im hierzu gerne unter**0911 1335 2335**, in unserem**Kundenchat**, oder via**E-Mail an ihk-akademie@nuernberg.ihk.de**. Die Fördermöglichkeiten in der Beruflichen Weiterbildung auf einen Blick:
Einordnung der beruflichen Weiterbildung
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Abschlüsse der Höheren Berufsbildung, also im Rahmen einer IHK-Aufstiegsfortbildung wie dieser sind einer Stufe im sogenannten [Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)](https://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/Berufsbildung/Weiterbildung/Aktuelles-Projekte/deutscher-und-europaeischer-qualifikationsrahmen-dqr-eqr) zugeordnet. Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen in diesem Praxisstudiengang, erhalten Sie einen Abschluss des DQR-Niveaus 7 (Master-Niveau).
Programm / Inhalt
**Grundfragen wirtschaftlichen Handelns und betrieblicher Leistungsprozess**
* Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
* Rechnungswesen
* Finanzierung und Investition
* Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
Management und Führung
**I. Organisation und Unternehmensführung**
* Planungskonzepte
* Organisationsentwicklung
* Projektmanagement und persönliche Planungstechniken
* Integrative Managementsysteme
* Moderations- und Präsentationstechniken
II. Personalmanagement
* Personalplanung und -beschaffung
* Personalentwicklung und -beurteilung
* Personalentlohnung
* Personalführung
* Arbeits- und Sozialrecht
* Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer
III. Informations- und Kommunikationstechniken
* Datensicherung, Datenschutz und Datenschutzrecht
* Auswahl von IT-Systemen und Einführung von Anwendersoftware
* Übergreifende Systeme
* Kommunikationsnetze und -systeme: Auswahl und Einsatz der Kommunikationssysteme und -dienste
Projektarbeit
Die Kosten für die Lehrgangsunterlagen betragen ca. 350€ (Print + Digital).
Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und -gebühren finden Sie auf der[Seite des Prüfungsreferats der IHK Nürnberg](https://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/Berufsbildung/Pruefung/IHK-Fortbildungsabschluesse/Gepruefte-r-Technische-r-Betriebswirt-in/). Bitte beachten Sie, dass die Projektarbeit und das projektarbeitsbezogene Fachgespräch erst dann geprüft werden können wenn die vorherigen Prüfungen bestanden sind. Somit findet dieses ca. 5-6 Monate nach dem Lehrgangszeitraum statt.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
* 1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
* 2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
* 3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
(2) Abweichend von Absatz (1) kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
\n\nBetriebswirtschaftliche Aufstiegsqualifikation oberhalb der Meister- und Technikerebene
Förderungsmöglichkeiten
ja
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
zahlbar in Teilbeträgen (zzgl. Lehrgangsunterlagen und Prüfungsgebühren)