PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 1.085,00 €*

Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in (IHK) Arnsberg

Institut der Wirtschaft Hellweg-Sauerland gGmbH

Beschreibung

Funktionsprofil:Als Geprüfter Bilanzbuchhalter sind Sie der Spezialist im Finanzmanagement des Unternehmens und werden daher häufig in die Unternehmensspitze berufen. Sie üben steuernde und kontrollierende Tätigkeiten im Finanz- und Rechnungswesen aus. Als "Geprüfter Bilanzbuchhalter IHK" reicht Ihr Aufgabenbereich von der Belegerfassung bis hin zur Erstellung der Handels- und Steuerbilanz. Der Studiengang "Geprüfter Bilanzbuchhalter IHK" vermittelt Ihnen das Fachwissen, das Sie im Bereich Rechnungs- und Steuerwesen für diese leitende Positionen brauchen. Lehrgangsinhalte: Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen | Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten | Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen | Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden | Ein internes Kontrollsystem sicherstellen | Kommunikation, Führungund Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des§ 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist: 1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren, 2. einen der folgenden Abschlüsse: a) einen anerkanntenFortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau, b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebs-wirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Hierzu zählen vor allem die Gewinn- und Verlust-Rechnung, Erstellung des Jahresabschlusses, sowie das Erstellen von Jahresbilanz und Lagebericht. (2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Das Anmeldeformular zum Lehrgang:MEIN IHK- PRAXISSTUDIENGANG –Kurz mal nachgefragt:
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. Lehrgangskosten
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