PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähig
Gefahrgutfahrer-Schulung (nach Kapitel 8.2 ADR) - ADR-Basiskurs
Berufskraftfahrerausbildungszentrum Kepp GmbH & Co.KG
Beschreibung
Führer von Fahrzeugen, die gefährliche Güter befördern, müssen bei Aufnahme einer Beschäftigung eine Erstschulung (ADR-Basiskurs und ggfls. Aufbaukurse) und bei Ausübung Ihres Berufs alle 5 Jahre eine ADR-Auffrischungsschulung absolvieren. Erst- und Auffrischungsschulung schließen jeweils mit einer Prüfung durch die zuständige IHK ab.
Die ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card/ADR-Schein) bestätigt, dass der Fahrzeugführer an einer Schulung teilgenommen und die IHK-Prüfung bestanden hat. Die Erstschulung besteht aus Basiskurs und ggfls. Aufbaukursen. Das zu befördernde Gut und die Menge bestimmen, welche Erstschulungen nachgewiesen werden müssen.
Wichtigstes Ziel der Schulung ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind, und ihren Grundkenntnisse zu vermitteln, die erforderlich sind, um die Gefahr eines Zwischenfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken und - sofern ein solcher eintritt - ihnen zu ermöglichen, die Maßnahmen zu treffen, die für ihre eigene Sicherheit, die der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt sowie zur Begrenzung der Folgen des Zwischenfalls erforderlich sind.
Lehrgangsziel:
Erwerb der ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card / ADR-Schein) für Stück- und Schüttgüter. (Für den Transport von Gefahrgütern in Tanks, von Explosivstoffen und radioaktiven Stoffen wird der jeweilige Aufbaukurs benötigt).
Lehrgangsinhalte:
- Allgemeine Vorschriften
- wesentliche Gefahren, die von den beförderten Stoffen ausgehen
- allgemeine Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen
- Kennzeichnung von Fahrzeugen und Verpackungen
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Ausrüstung der Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung
- Ladungssicherungsmaßnahmen, Fahrverhalten der Fahrzeuge