Beschreibung
Die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt vermittelt den Teilnehmern das Know-how, betriebswirtschaftliche Gegebenheiten im Unternehmen zu analysieren und zu steuern, Geschäftsprozesse und Projekte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte eigenverantwortlich zu planen, durchzuführen und zu überwachen. Sie erhalten eine wirtschaftsübergreifende Ausbildung für leitende Positionen, die in allen Branchen gilt. Kurz: Sie werden Generalist. Als Allrounder können Sie in nahezu jedem Unternehmen im mittleren Management arbeiten. Der Lehrgang Geprüfter Wirtschaftsfachwirt ist ideal, wenn Sie eine leitende betriebswirtschaftliche Stellung anstreben, sich aber nicht auf einen Wirtschaftszweig spezialisieren möchten.
Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Teilnahmevorraussetzungen
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
eine nicht länger als fünf Jahre zurückliegende, abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und zusätzlich zu den unter „Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ genannten Anforderungen noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Wirtschaftsfachwirten“ haben.
Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung, der nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassenen Ausbildereignungsverordnung (AEVO), befreit. Diese Personen können auf Antrag durch eine zusätzliche Prüfung, den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation erbringen, indem sie wahlweise eine Präsentation oder eine praktische Ausbildungseinheit vorführen und sich einem Prüfungsgespräch unterziehen.
Fragen zu der Prüfung und zu den Zulassungsvoraussetzungen beantwortet Ihnen gern:
Frau Claudia-Regina Klisch
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Märkische Str. 120, 44141 Dortmund
Tel.: 0231 5417-217, Fax: 0231 5417-8329
E-Mail: [c.klisch@dortmund.ihk.de](mailto:c.klisch@dortmund.ihk.de)
Folgende technische Voraussetzungen müssen gegeben sein:
* Headset
* Webcam
* LAN-Anschluss