Beschreibung
Um im Brandfall die Funktionsfähigkeit sowie die Sicherheit bei der Bedienung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen zu gewährleisten, müssen die Anlagen nach DIN EN 671-3 und DIN 14462 regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Diese Aufgabe darf nur durch eine Befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und anerkannten Regeln der Technik (TRBS 1203) erfolgen.
Inhalte:
• Befähigte Person: Aufgaben, Rechte, Pflichten
• Angewandte Normen: DIN EN 671-3,
DIN EN 694, DIN 14461, DIN 14462, TrinkwV
• Löschwasser- und Trinkwasserhygiene gemäß VDI 6023, DIN 1988
und EN 1717
• Aufbau, Bauteile und Technikkunde von Löschwasseranlagen und
Wandhydranten
• Durchführung der Funktionsprüfung
• Instandsetzung, Wartung und Instandhaltung
• Benötigte Werkzeuge und Prüfmittel
• Betreiberpflichten
• Dokumentationen und Kontrollbuch
• Schriftliche Abschlussprüfung
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an:
• Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische
Anlagen
• Verantwortliche Personen, Brandschutzbeauftragte,
Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche und
Sicherheitsbeauftragte
• Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager
• Brandschutzfirmen und Feuerwehren
Zielsetzung
Im Seminar werden die aktuellen Vorschriften für den normgerechten Betrieb und die Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen sowie die Änderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vermittelt. Die Teilnehmer erwerben gemäß DIN EN 671-3 die Befähigung, die regelmäßige Prüfung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen selbständig durchzuführen.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat "Befähigte Person zur Prüfung von Wandhydranten nach DIN EN 671-3" mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.
Teilnahmevorraussetzungen
Sie erfüllen die in der BetrSichV §2 und TRBS 1203 genannten Anforderungen an Befähigte Personen. Voraussetzungen dafür sind:
• eine themenrelevante Berufsausbildung,
• erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde; Kenntnisse der
Anlagen) sowie
• mindestens drei Jahre Berufserfahrung und eine
zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.
Eine Tätigkeit im Brandschutzbereich und entsprechendes technisches Grundlagenwissen werden vorausgesetzt.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.