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Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ)
Beschreibung
Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.
Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, DGUV-
Vorschriften, GefStoffV, u.a.
• Aufbau, Form und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
• Instrumente und Methoden
• Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
• Typische Belastungsfaktoren im Betrieb: Arbeitsplatzgestaltung,
chemische und biologische Gefahrstoffe, Lärm, Vibration,
Strahlung, Arbeitsmittel, Maschinen, Fertigungsverfahren,
Unterweisungen, psychische Belastungen
• Methodisches Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen
• Risikobewertung
• Ziele, Schutzmaßnahmen und Umsetzungskonzepte
• Rechtssichere Dokumentation
• Typische Beispiele und praktische Übungen
• Diskussion und Erfahrungsaustausch
• Schriftliche Prüfung