Beschreibung
Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.
Inhalte:
1. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
• Aufbau von Ladestationen, Anforderungen an Ladestationen
• Ladearten, Ladekabeltypen, Ladesteckersysteme,
Schutzeinrichtungen
• Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung, Ladekabel und
Fahrzeug
• Normen und Vorschriften: VDE 0122,
DIN EN ISO 15118, Ladesäulenverordnung (LSV)
2. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Management
• Rechtsgrundlagen: DIN VDE 0100-722,
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV),
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), VDI 2166 Blatt 2
• Anforderungen bei Errichtung, Netzsysteme, Schutzeinrichtungen
• Statisches, dynamisches und intelligentes Lastmanagement
• Abrechnung und Verwaltung
Die Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln kann wegen der praktischen Mess-Übungen nur in unserem Präsenzseminar erlernt werden.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an:
• Hersteller, Planer, Errichter, Betreiber und
Dienstleister von Ladestationen,
• elektrotechnisch unterwiesene Personen,
Elektrofachkräfte,
• Befähigte Personen nach TRBS 1203
Zielsetzung
Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Sie lernen die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung die Sachkundenachweise "Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen" und "Ladestationen für Elektroautos – Management" mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.
Teilnahmevorraussetzungen
Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen nötig.
Die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als "Elektrotechnisch unterwiesene Person" oder "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten". Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen.
Nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13 muss zudem die Eintragung des Installationsunternehmens in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers erfolgen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Tätigkeiten ausführen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.