Beschreibung
In der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Diese soll als Schnittstelle zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden agieren. Gegenüber der alten Regelung, die für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitenden jeweils eine sicherheitsbeauftragte Person vorgesehen hat, muss jetzt bei der Auswahl und Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sichergestellt werden, dass eine räumliche, zeitliche und fachliche Nähe gewährleistet ist.
Hinweis zum Ablauf
Schulungsinhalte:
→ Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz
→ Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
→ Gefährdungsfaktoren
→ Erkennen von Gefährdungen
→ Gefährdungsbeurteilung
→ Arbeitsplätze, Verkehrswege, Büro- und Bildschirmarbeit
→ Gefahrstoffe
→ Absturzgefahr, Leitern und Tritte
→ Persönliche Schutzausrüstung
→ Gesprächsführung
→ Die sicherheitsbeauftragte Person im betrieblichen Alltag
Zielgruppe
Die Grundausbildung von Sicherheitsbeauftragten ist branchenunabhängig, da rechtliche und allgemein gültige Aspekte im Vordergrund stehen.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Jede teilnehmende Person erhält ein Ausbildungszertifikat.
Teilnahmevorraussetzungen
→ Vollendung des 18. Lebensjahres
→ Körperliche und charakterliche Eignung
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.