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Datenschutz in Behörden

Gesellschaft für Datenschutz

Beschreibung

Datenschutz in Behörden – Kaum eine Stelle sammelt so viele personenbezogene Daten wie öffentliche Stellen des Bundes und der Länder. Name, Wohnort, Adresse, Besitztümer, begangene Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten. Die Liste der Informationen über Sie, welche sich in öffentlicher Hand befinden, ist erschreckend lang. Diese personenbezogenen Daten müssen gemäß Bundesdatenschutzgesetz gut geschützt werden. In diesem Seminar lernen Sie, welchen Bestimmungen behördlicher Datenschutz unterworfen ist und welche Rolle der Datenschutz spielt. Während sich der Großteil der privatwirtschaftlichen Unternehmen maßgeblich auf die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) konzentrieren, liegt der Fokus beim Datenschutz im öffentlichen Dienst oder anderen öffentlichen Stellen auch auf den Landesdatenschutzgesetzen (LDSG). Die Vorgaben der Landesdatenschutzgesetze richten sich primär an öffentliche Stellen und Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Durch die Öffnungsklauseln der DSGVO bekommen nationale Gesetzgeber die Möglichkeit, weitere spezifische Regelungen zum Datenschutz für die öffentliche Verwaltung vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund stellen wir in dem Seminar einige Unterschiede vor, als Ratgeber für die Umsetzung des Datenschutzes im öffentlichen Dienst. Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar „Datenschutz in Behörden“ erhalten einen Nachweis über die Weiterbildung im Datenschutz, welchen Sie zur Rezertifizierung Ihres DEKRA-Zertifkates „Fachkraft für Datenschutz“ nutzen können. Unser Teilnahmezertifikat ist von der DEKRA offiziell anerkannt. Selbstverständlich können Sie den Schulungsnachweis auch für Rezertifizierungen bei anderen Zertifikatsanbietern, wie z.B. beim TÜV, verwenden.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
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