OnlineBerufsbegleitendPreis: 6.490,00 €*

Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Luftfahrttechnik (IHK)

Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

Beschreibung

Bleiben Sie nicht am Boden – sondern heben Sie ab! Kommen Sie an Bord unseres Vorbereitungslehrgangs zum/zur Industriemeister/-in (IHK) in der Luftfahrttechnik und steigen Sie dann mit einem erfolgreichen Abschluss von der kompetenten Fachkraft zu Leistungs- und Entscheidungsträgern auf. Der Bedarf an Führungskräften, die aktuelles Wissen in der Luftfahrttechnik besitzen und Arbeitsabläufe planen oder Teammitglieder anleiten können ist hoch. In unserer Weiterbildung bauen Sie das dafür nötige fachliche Können mit Organisations- und Führungskompetenzen aus.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
IHK-Abschluss
Förderungsmöglichkeiten
Sie können für diesen Kurs eine Förderung beantragen (z. B.: Bildungsurlaub, Aufstiegs-BAföG). Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne darauf an.
Teilnahmevorraussetzungen
(I) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf, der den luftfahrttechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den metall-, elektro- und fahrzeugtechnischen Berufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (II) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer: 1. die Prüfung im Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen' abgelegt hat und diese nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist (III) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines geprüften Industriemeisters/einer geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Luftfahrttechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben. (IV) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, einschlägige berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. pro teilnehmende Person
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