PräsenzBerufsbegleitendPreis: 6.000,00 €*

Fachkraft für Personenschutz (IHK)

Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V.

Beschreibung

Inhalte Werden Sie Personenschützer mit IHK-Zertifikat innerhalb eines Zeitraumes von 4 bis 6 Wochen - egal ob als Weiterbildung für Mitarbeiter in der Sicherheitsbranche oder als generelle Qualifizierung. Sicherheit ist zu einem wirtschaftlichen Gut geworden und die Anforderungen der Kunden steigen stetig. Jeder, der als Personenschützer tätig ist, sollte sich der Verantwortung bewusst sein, dass das vielfältige Aufgabenfeld der Dienstleistung im Personenschutz einer ständigen Aus- und Weiterbildung bedarf, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Im Zertifikatslehrgang "Fachkraft für Personenschutz (IHK)" erlernen die Teilnehmer die theoretischen Grundlagen und Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen, rechtlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen und Gegebenheiten sicher in der Praxis anzuwenden. Eine fundierte Wissensvermittlung der rechtlichen, taktischen, technischen und logistischen Zusammenhänge des modernen Personenschutzes, Darstellung von betriebswirtschaftlichen Grundzusammenhängen und Aufgabenfelder, sind ebenso Inhalte des Lehrgangs, wie die Vermittlung von Kommunikations- und Verhaltens-psychologischen Grundlagen der Konflikthandhabung. Der Lehrgang ist von Praktikern für die Praxis entwickelt worden. Die Dozenten verfügen über mehrjährige Erfahrungen im Polizeidienst als professionelle Personenschützer (SEK, MEK, Personenschutz BKA) und sind Prüfer bei der IHK Stuttgart im Bereich der Bewachung (Sachkunde gem. § 34a GewO, Prüfer GSSK, Prüfer Meister für Schutz und Sicherheit). Ergänzt wird das Dozententeam von Fachleuten der jeweiligen Spezialthemen wie bspw. medizinische Versorgung nach Angriffen, Selbstverteidigung usw. Sicherheits- und Schwachstellenanalyse Observation und Aufklärung Personenschutz "Taktik und Technik" Personenschutzübungen (Teilübungen und 3 Vollübungen) Rechtskunde und Anwendung Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Gewerbe- und Datenschutzrecht Bürgerliches Gesetzbuch Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen Behördlicher vs. sicherheitswirtschaftlicher Personenschutz Einsatz- und auftragsbezogene Kommunikation Deeskalation und Konflikthandhabung Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen Umgang mit Waffen und gefährlichen Gegenständen Fahren im Personenschutz Medizinische Erstversorgung unter Einsatzbedingungen Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit Praxisbezogene Selbstverteidigung und Festlegetechniken/Befreiungstechniken im Personenschutz Hinweis: Die 80 Stunden Selbststudium beinhalten u.a. die Nacharbeit der stattgefundenen Unterrichtstage sowie die Bearbeitung von Internetrecherchen und Aufklärungsberichten für die drei Hauptübungen. Es ist zwingend notwendig, zwischen den einzelnen Modulen ausreichend Zeit für die Weiterbildung einzuplanen. Unterrichtszeiten Der Unterricht findet von 9:00 - 19:30 Uhr und an Übungstagen bis 22:30 Uhr statt. Unterrichtstage Kurs 553019: Modul 1 (online): 16.09\. - 18.09.2025 Modul 2 (Präsenz): 30.09\. - 02.10.2025 Modul 3 (Präsenz): 04.11\. - 06.11.2025 Modul 4 (Präsenz): 18.11\. - 19.11.2025 Lehrgangsinterner Abschlusstest: 20.11.2025
Zielgruppe
Mitarbeiter in Unternehmen, die im Personen- und Begleitschutz eingesetzt sind oder eingesetzt werden sollenMitarbeitern in Sicherheitsunternehmen, die für Tätigkeiten im Personen- und Begleitschutz vorgesehen sindFahrer von V.I.P., sowie Vorstands- und Cheffahrer, die mit Aufgaben im Begleitschutz betraut sind oder betraut werden sollenMitarbeiter von SicherheitsunternehmenPrivatpersonen, die sich durch eine qualifizierte Ausbildung auf den Beruf als Personenschützer vorbereiten wollen
Förderungsmöglichkeiten
Für Teilnehmende, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Kursgebühr mit 30% Zuschuss: 4.200,00 ¬ Kursgebühr mit 70% Zuschuss: 1.800,00 ¬ (für über 55-Jährige oder ohne Berufsschulabschluss) Genaue Informationen finden Sie unter: www.esf-bw.de
Teilnahmevorraussetzungen
Behördliches Führungszeugnis nicht älter als drei Monate (Erhältlich bei Ihrem Ordnungsamt)Ärztliche Bescheinigung über uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit (z.B. von Ihrem Hausarzt)Hierzu kann ein Formblatt bei Frau Tauchmann (VFB) eingeholt werden.Mindestalter 25 JahreUnterrichtung nach § 34a GewO ist zwingend notwendig. Diese benötigen Sie auch für Ihre spätere Tätigkeit als Personenschützer in einem Bewachungsunternehmen.Deutsche Sprache in Wort und Schrift. Stufe C1 ist erforderlich, kann ggfs. durch Einstufungstest vor Anmeldung überprüft werdenFahrerlaubnis (Führerschein) Klasse B, frühere Klasse 3Kleiner Waffenschein (Erhalten Sie ohne Prüfung bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde). Bitte rechtzeitig beantragen. Bearbeitungsdauer je nach Waffenbehörde 4 - 6 Wochen. Dies ist zwingend erforderlich.Waffensachkundeprüfung gem. §7 WaffG i.V.m. §3 AwaffV (oder militärischer/polizeilicher Hintergrund bzw. Jagdschein) ist zwingend notwendig. Diese Befähigung benötigen Sie auch für Ihre spätere Tätigkeit als bewaffneter Personenschützer.Kennen und Anwendung des Tools "Power-Point-Präsentation" - notwendig zur Erstellung der AufklärungsberichteNotebook zur Weiterbildung zum ONLINE-Modul notwendig und zu den Präsenztagen mitführenEignungsüberprüfung durch den Lehrgangsleiter in einem Online-Meeting oder persönlichem Vorgespräch
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. Inkl. Lernmittel, Bereitstellung technischer Ausrüstung, Waffen etc. und IHK-Zertifikat
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