Blended LearningBerufsbegleitendPreis: 3.990,00 €*

Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gastgewerbe (IHK)

Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

Beschreibung

Machen Sie Karriere im Tourismus- und Gastgewerbe und werden Sie zum/zur Allrounder/-in! Nach einer kaufmännischen Ausbildung in den Bereichen Hotellerie, Gaststätte, Catering und/oder Systemgastronomie können Sie mit unserer Weiterbildung zu IHK-geprüften Fachwirten im Gastgewerbe noch einen Abschluss draufsetzen und als Fach- oder Führungskraft die Karriereleiter aufsteigen. Die deutschlandweit anerkannte Höhere Berufsbildung ermöglicht es Ihnen, sich fundierte Kenntnisse für das Gastgewerbe anzueignen und damit den Erfolg im Beruf und für das Unternehmen zu sichern. Auf dem Programm stehen dazu Unternehmensführung mit Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Marketing, Personalplanung und Veranstaltungsmanagement.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
IHK-Abschluss
Förderungsmöglichkeiten
Sie können für diesen Kurs eine Förderung beantragen (z. B.: Bildungsurlaub, Aufstiegs-BAföG). Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne darauf an.
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat und 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf im Gastgewerbe und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis, 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf im Gastgewerbe und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis, 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis im Sinne des Absatz 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Absatz 2 Nummer 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in Paragraf 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. pro teilnehmende Person
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