Beschreibung
Sie haben eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder stehen kurz vor dem Abschluss? Dann ist die Weiterbildung zum/zur geprüften/-r Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) genau das Richtige für Sie, um die nächsten Schritte auf der Karriereleiter hinaufzusteigen. Ob Marketing-Planung, Personalführung oder Vertriebswesen – in der Weiterbildung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/-in stellen Sie Ihr betriebswirtschaftliches Know-how breit auf und sind damit in vielen Bereichen eines Unternehmens interessant. Wir bieten Ihnen einen branchenübergreifenden Lehrgang an, der berufsbegleitend und praxisnah Wissen aus allen Bereichen der Wirtschaft vereint, so dass Sie sich umfassend qualifizieren, ohne sich zu sehr zu spezialisieren. Dafür beinhaltet die Weiterbildung neben Grundkenntnissen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre beispielsweise auch rechtliche Grundlagen, Managementtechniken und Investitionsplanung. Ein weiterer Pluspunkt: Mit dem Abschluss können Sie mit Ihrem Know-how innerbetriebliche Zusammenhänge sowie gesamtwirtschaftliche Prozesse beurteilen. Als Generalist/-in übernehmen Sie Führungsaufgaben in Ihrem Wunschbereich.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
IHK-Abschluss
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 (Fortbildungsordnung) ist zuzulassen, wer Folgendes
nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
pro teilnehmende Person