Beschreibung
Als Meister/-in sind Sie für das Planen, Steuern und Überwachen von Betriebsabläufen zuständig. Die Sicherstellung der Funktions- und Einsatzfähigkeit von Geräten und Maschinen sowie von Fahrzeugen sind wichtige Bestandteile Ihres Aufgabengebietes. Geprüfte Meister/-innen Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (IHK) sollen Störungen im Betriebsablauf erkennen und die geeigneten Maßnahmen zu deren Beseitigung herbeiführen. Weitere Inhalte sind die Beratung und Betreuung von Kunden sowie das Fördern der Kundenzufriedenheit unter Anwendung eines angemessenen Reklamationsmanagements. Das Führen und Fördern von Mitarbeitenden und die Wahrnehmung der Ausbildungsverantwortung runden die Weiterbildung ab.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
IHK-Abschluss
Förderungsmöglichkeiten
Sie können für diesen Kurs eine Förderung beantragen (z. B.: Bildungsurlaub, Aufstiegs-BAföG). Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne darauf an.
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Grundlegende Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung "Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice" oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils 'Grundlegende Qualifikationen', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Meister Möbel-, Küchen- und Umzugsservice / einer Geprüften Meisterin Möbel-, Küchen- und Umzugsservice nach §1 Absatz 3 (Fortbildungsordnung) aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
pro teilnehmende Person