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Recht für Einkäufer*innen
IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH
Beschreibung
Allgemeines Vertragsrecht
- Einseitige Rechtsgeschäfte (Kündigung etc.)
- Vertrag: Zustandekommen (Angebot, Annahme, AB) / Durchführung (Leistungszeit, Leistungsort, gesetzl. Abweichungen)
Leistungsstörungen: Was die Generalklausel "Pflichtverletzung" für Einkäufer und Lieferanten bedeutet
- Unmöglichkeit
- Schuldnerverzug: Ansprüche und Rechte des Einkäufers bei Lieferverzug
- Schlechtleistung: Sach- und Rechtsmängel / Untersuchungs- und Rügepflicht / Fehler bei der Wareneingangskontrolle
- Gläubigerverzug: Pflichten, wenn Sie als Einkäufer eine ordnungsgemäße Leistung nicht annehmen oder zahlen
Kaufvertrag, Werkvertrag - Abgrenzung zum Dienstvertrag
- jeweilige Haftung: Gewährleistung (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz u.a.) / Garantie (Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien)
- Verjährung
- Besondere Absicherungsmöglichkeiten: Eigentumsvorbehalt / Vertragsstrafe
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Grundsätze
- Einzelne Klauseln: Wie weit kann der Lieferant seine Haftung begrenzen?
- Widersprechende AGB: Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Einkaufsbedingungen gelten?