OnlineBerufsbegleitendPreis: 422,00 €
Unterrichtung gemäß § 34a GewO - samstags Gruppe 1
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Beschreibung
Die Ausübung einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass das Bewachungspersonal neben der erforderlichen Zuverlässigkeit ebenfalls
durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass es über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurde, § 34a Absatz 1a GewO.
Für die Unterrichtung ist es notwendig, dass das Personal über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügt.
Diese Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung (normale Mitarbeitende, Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
Objekt-, Werkschutz
Revier-, Streifenwachdienst
Geld-, Werttransport
Empfangsdienst im Objektschutz
Veranstaltungs-Security
Personenschutz.
Unterrichtsinhalte
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch.
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste /DGUV 23),
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in
Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Die Unterrichtung beinhaltet 40 Unterrichtsstunden.