OnlineBerufsbegleitendPrüfungsvorbereitendFörderfähigPreis: 9.200,00 €

Fachwirt*in/Bachelor Professional für Audiovisuelle Medienproduktionen

Internationale Film-, Fernseh- & Musik-Akademie (IFFMA)

Beschreibung

Sie organisieren als Führungskräfte eigenverantwortlich übergreifende Geschäftsprozesse im Bereich Betriebsmanagement und Projektmanagement. Sie beurteilen die Wirtschaftlichkeit und Qualitätsansprüche von Projekten für unterschiedliche Herstellungsverfahren der audiovisuellen Medienproduktion, vergleichen Alternativen in ihrer Umsetzbarkeit, koordinieren und überwachen deren Abläufe im gesamten Herstellungsprozess.
Hinweis zum Ablauf
Die IFFMA bietet den Kurs deutschland- und europaweit als ONLINE-LIVE-KURS an. Die Teilnehmer*innen haben keine klassische Präsenzpflicht, sondern können sich von jedem Ort aus einloggen und sich dem Unterricht zuschalten. Der Unterricht wird von uns aufgezeichnet. Falls die Teilnehmer*innen aus einem wichtigen Grund nicht zum Unterricht kommen bzw. sich nicht zuschalten können, besteht die Möglichkeit, die versäumten Stunden online anzuschauen und nachzuarbeiten. Du erhältst 24 Monate Onlinezugang zu allen Unterrichtsaufzeichnungen.
Zielgruppe
Aufnahmeleiter*innen Kaufleute für audiovisuelle Medien
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung und eine mündliche Prüfung. Sie erstreckt sich auf die folgenden Prüfungsteile: Schriftliche Prüfung Qualifikationsbereich „Betriebsmanagement“ (Tag 1 - schriftlich: 1. Situationsaufgabe) Handlungsbereiche: Organisation und wirtschaftliches Handeln Rechtsbewusstes Handeln in audiovisuellen Medienproduktion Personalorganisation und Führung Qualifikationsbereich „Projektmanagement“ (Tag 2 - schriftlich: 2. Situationsaufgabe) Handlungsbereiche: Projektmanagement 1. Projektvorbereitung 2. Projektrealisierung (1) Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. (2) Die Prüfung besteht aus zwei zu bearbeitenden Situationsaufgaben und einer Bearbeitungszeit von jeweils 300 Minuten. (3) Die zwei Situationsaufgaben müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein sowie dem Prüfungsteilnehmenden eigenständige Lösungen ermöglichen. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass alle Handlungsbereiche nach § 5 bis § 8 berücksichtigt werden. Dabei ist der Schwerpunkt in der Situationsaufgabe 1 der Handlungsbereich „Betriebsmanagement“ nach §§ 5, 6 und 7 und in der Situationsaufgabe 2 der Handlungsbereich „Projektmanagement“ nach § 8. 3. Qualifikationsbereich „Präsentation und Fachgespräch (Tag 3 – mündlich) Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und situationsgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann. (3) Als Grundlage für die Präsentation erhalten die Teilnehmenden eine Situationsaufgabe. Die Vorbereitungszeit für die Präsentation beträgt 30 Minuten. Die anschließende Prüfungsdauer für die Präsentation und das Fachgespräch soll 60 Minuten nicht überschreiten. In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Situationsaufgabe muss sich auf die Handlungsbereiche nach §§ 5 bis 8 beziehen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten. (4) Im Fachgespräch nach Absatz 3 Satz 4 und 5 soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten.
Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-Bafög
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind: - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Kaufmann oder Kauffrau für audiovisuelle Medien oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die dem Bereich Medien zugeordnet werden kann und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder eine mit Erfolg abgelegte Fach-, Hochschulprüfung in einem Studiengang, der dem Bereich der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, bzw. eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung gem. § 53 c BBiG und eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung eines fachnahen Fortbildungsabschlusses der 1. beruflichen Fortbildungsstufe gem. § 53 b Abs. 3 BBiG und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit), erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen sowie dem Lernumfang gemäß § 53 c Abs. 1 BBiG entsprechen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 Nr. 2 bis 5 muss wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
Preishinweis
Umsatzsteuerfrei.
Vorbereitung auf IHK Prüfung
ja
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