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Warenursprung und Präferenzen für Einsteiger Online
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Beschreibung
Was ist der Unterschied zwischen nichtpräferenziellem Ursprung (Ursprungsland) und präferenziellem Ursprung? Wann kann ich für meine Ware Zollvergünstigungen nutzen, wann fallen aufgrund des Ursprungs zusätzliche Zollabgaben wie Antidumpingzölle an? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um „deutsche“ Ursprungswaren zu verkaufen? Was bedeutet „made in Germany“ in diesem Zusammenhang? All diese Fragen werden in unserer Einsteiger-Schulung beantwortet.
Der nichtpräferenzielle Ursprung einer Ware dient der Durchsetzung handelspolitischer Maßnahmen. Bei einem „falschen“ Ursprungsland können bei der Einfuhr Zusatzzölle, Schutzzölle oder Antidumpingzölle anfallen. Auf der anderen Seite kann die Mitteilung des nichtpräferenziellen Ursprungs gegenüber den Kunden erforderlich sein, um in deren Land überhaupt importieren zu können. Nach wie vor kann ein „deutscher“ Ursprung ein erheblicher Wettbewerbsvorteil sein.
Hat das Empfängerland einer Ware Freihandels-/Präferenzabkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen und umgekehrt, können Abgaben gespart werden. Dafür muss es sich bei der Ware im Regelfall jedoch um ein Produkt mit Ursprung in der EU bzw. dem Partnerland handeln. Der präferenzielle Warenursprung ist also entscheidend. In den EU-Präferenzabkommen sind Ursprungsregeln festgelegt. Diese Ursprungsregeln bestimmen, welche Be- oder Verarbeitungen eine Ware erfahren muss, um von einer Zollbefreiung profitieren zu können.
In diesem Zusammenhang können außerdem diverse Dokumente auszufüllen sein. Dazu gehören z.B. die EUR.1, das A.TR, aber auch Ursprungszeugnisse. Auch dem Ausfüllen solcher Dokumente nehmen wir uns in dieser Schulung an.