PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 750,00 €*
Qualifizierungsmaßnahme zur "Aufsicht führenden Person"
Event-Akademie der EurAka Baden-Baden gGmbH
Beschreibung
Die Ursachen von Unfällen oder Sachschäden bei Veranstaltungen, Events und Produktionen sind vielschichtig. Die Zuordnung der haftenden Personen lassen sich oftmals nur gerichtlich klären. Nicht selten wird dabei ein Fehlverhalten des Veranstalters und der technischen Mitarbeiter/-innen festgestellt. Dies führt in der Regel zu empfindlichen Strafen. Unwissenheit über bestehende Sicherheitsregeln und fehlende Fachkunde spielen dabei eine zentrale Rolle. Bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung muss dabei oberstes Ziel sein, die Besucher/-innen, Beschäftigte und Mitwirkende nicht zu gefährden. Um die entsprechenden Gefahren bei einer Veranstaltung zu vermeiden, haben die Gesetzgebende einschlägige Vorschriften für die Kultur- und Veranstaltungsbranche erlassen, die zu beachten den Betreibern, Veranstaltern und technischen Verantwortlichen zukommt.
Bei der Durchführung einer Veranstaltung in einer Veranstaltungsstätte ist die Anwesenheit der Betreibenden und der technischen Verantwortlichen unerlässlich. Dies wurde in den einzelnen Bundesländern beispielsweise in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sowie in den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Zu den Versammlungsstätten zählen beispielsweise die Veranstaltungshallen, Bürger- und Sporthallen sowie Schulaulen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 200 Besucher/-innen. Zunehmend ist festzustellen, dass gerade kleinere Gemeinden und Städte die gesetzlichen Vorschriften aus Gründen zu geringer Personaldecke nicht einhalten können. Zu wenig speziell ausgebildete Fachkräfte stehen zur Verfügung. Durch die spezielle Schulung zur "Aufsicht führenden Person" gemäß DGUV Information 215-322 (Haus- und Hallenmeister/-innen, Verantwortliche der Hallenvermietung etc.) kann das bestehende Kompetenzdefizit verbessert und die Sicherheit bei Veranstaltungen wesentlich erhöht werden. Die Event-Akademie bietet hierzu eine interessante und zugleich effektive Weiterbildungsmaßnahme zur Erreichung der notwendigen Qualifizierung an.
LEHRGANGSINHALTE*
Verantwortung und Haftung
Grundzüge des Arbeitsschutzrechts
Baurechtliche Sonderbestimmungen
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen
Ermittlung von Gefährdungen am Beispiel einer Veranstaltung (in Arbeitsgruppen) - Aufbau einer Veranstaltung zur Fehlersuche (Praxis)
Gesetzliche Bestimmungen und Regeln der Technik zur Durchführung von Veranstaltungen - Übungen mit veranstaltungstechnischen Arbeitsmitteln und Vorführung szenischer Effekte (Praxis)
Erarbeitung von Schutzzielen
Unterweisung von Mitwirkenden durch die "Aufsicht führende Person"
Zusammenarbeit mit einer Bühnenfachkraft
Schutzmaßnahmen erarbeiten und vorstellen (Praxis)
Grenzen der verantwortlichen Betreuung von Veranstaltungen durch die "Aufsicht führende Person"
Vorstellung und Erläuterung betrieblicher Regelungen
Überprüfung von Wissen und praktischer Anwendung der im Seminar vermittelten Inhalte und Erkenntnisse