PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 520,00 €*

Sachkundige/-r für Schallpegelmessung

Event-Akademie der EurAka Baden-Baden gGmbH

Beschreibung

Die maximale zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen beschäftigt nicht nur die Betreiber/-innen von Veranstaltungsstätten und deren Mitarbeiter/-innen, sondern immer häufiger auch die Gerichte. Denn im Nachhinein sind Klagen auf Schadensersatz wegen erlittener Gehörschäden von Konzertbesuchern und Ruhestörung von Anwohnern nicht selten und dies oft mit Erfolg. Erzeugte Schallpegel von Beschallungsanlagen bei Veranstaltungen können das Gehör des Publikums schädigen. Der Veranstalter/die Veranstalterin hat im Rahmen seiner/ihrer Verkehrssicherungspflichten in Abhängigkeit von der Höhe der zu erwartenden Pegel entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zu den vorbeugenden Maßnahmen zählt unbedingt die normgerechte Messung des Schallpegels. Die entsprechende Vorgehensweise und Dokumentation ist seit November 2007 in der DIN 15905-5 festgeschrieben. Diese anerkannte Regel der Technik wird im Streitfall sehr häufig von Gerichten als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Grundlagen Schall und Schallwahrnehmung Entstehung einer Schallwelle Schalldruck typische Schalldruckpegel Frequenzbewertungskurven dB(A), dB(B), dB(C) Addition von Schalldruckpegeln Geräuscharten – Kontinuierlicher Lärm – Impulslärm Hörschäden Abschätzung des Gehörschadens-Risikos Theorie der Schallpegelmessung Lärmmessungen Bezugsperioden für die Mittelwertbildung Maximalpegel, Taktmaximalpegel L(t) – Zeitbewerteter Schalldruckpegel LAeq - A-Bewerteter Äquivalenter Dauerschalldruckpegel Messmikrofone - Aufbau und Technik Kalibrierung und Eichung DIN 15905-5 – Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallimmisionen elektroakustischer Beschallungstechnik Der Beurteilungspegel LAr Maßgeblicher und Ersatzimmissionsort, Korrekturwert K1 des Mittelungspegels Korrekturwert K2 des Spitzenschalldruckpegels Richtwerte Schutzmaßnahmen bei Beurteilungspegel von mehr als 85 dB Schutzmaßnahmen bei Beurteilungspegel von mehr als 95 dB Das Messprotokoll Ermittlung der Schalldosis Durchführung der Schallpegelmessung nach DIN 15905-5 Kalibrierung Ermittlung der Korrekturwerte Ausfüllen des Messprotokolls Messung starten Messung beenden Das Haupt-Anzeigefenster dBmess 2009 Die VU-Meter dBmess 2009 Die Pegel-Übersichtsanzeige dBmess 2009 Die Schallpegeldosis-Anzeige dBmess 2009 Schallpegelmess-Systeme Rechnergestütztes Schallpegelmess-System dBmess 2009 Touring Rechnergestütztes Schallpegelmess-System LevelCheck Pro Handschallpegelmesser Brüel & Kjaer 2250 Light Handschallpegelmesser Norsonic-Tippkemper GmbH, NOR131 Handschallpegelmesser NTi XL Mischen bei 99dB Planung des Veranstaltungsverlaufs Moderation, Einlassmusik, Vorgruppe Ruhige Stücke leise mischen / verzerrt Bundes-Immissionsschutzgesetz und TA Lärm Begriffsdefinitionen Beurteilungspegel Impulszuschlag, Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit Immissionsrichtwerte außerhalb und innerhalb von Gebäuden Beurteilungszeiten Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h Wochen-Lärmexpositionspegel LEX,40h untere und obere Auslösewerte Schutzmaßnahmen *Lehrgangsinhalte vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen bedingt durch Dozentenverfügbarkeit und besondere Ereignisse
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an alle, die für die Installation und das Betreiben von Beschallungsanlagen verantwortlich sind: Fachkräfte oder Meister/-innen der Veranstaltungstechnik Technische Dienstleister/-innen sowie erfahrene Praktiker/-innen alle Betreiber/-innen von Versammlungsstätten und Veranstalter/-innen
Zielsetzung
Behandelt werden in 12 übungsintensiven und praxisnahen Unterrichtseinheiten unter anderem die Maßnahmen der DIN 15905-5 zur Vermeidung einer Gehörgefährdung des Publikums. Die Lehrgangsteilnehmer/-innen erlernen den Umgang mit verschiedenen Messgeräten und können anschließend selbst den Schallpegel bestimmen. Die Besonderheit des Lehrganges liegt in der Vermittlung von praxisrelevanten Inhalten und umfangreichen Kenntnissen in Bezug auf "Lärm": Bundes-Immisionsschutzgesetz und TA Lärm, Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und mehr.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Die Teilnehmer/-innen erhalten nach erfolgreich abgeschlossener interner Abschlussprüfung* das Zertifikat der Event-Akademie "Sachkundige für Schallpegelmessung" *Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens 50% der maximal zu erreichenden Punktzahl erzielen
Förderungsmöglichkeiten
• ESF-Förderung• Die Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info)• Weiterbildungsbonus Hamburg (www.weiterbildungsbonus.net)• Bildungsscheck NRW (www.bildungsscheck.com)• Weiterbildungsscheck Sachsen (www.bildungsmarkt-sachsen.de)• Qualischeck Rheinland-Pfalz (www.qualischeck.rlp.de)• Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) (www.iwin-niedersachsen.de) • Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz, Berlin, Baden-WürttembergNicht für alle Förderungsmöglichkeiten sind wir bisher in den jeweiligen Bundesländern anerkannt. Gerne starten wir auf Nachfrage von Ihnen, sollten Sie Interesse an einer der oben genannten Förderung haben, das Anerkennungsverfahren für diese Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung des Bildungsträgers und der Bildungsmaßnahme teilweise bis zu drei Monaten dauern kann.
Teilnahmevorraussetzungen
Die Lehrgangsteilnehmer/-innen sollten Kenntnisse in der Mathematik und Erfahrung in der Beschallungstechnik, sowie in der Umsetzung von Beschallungsaufgaben mitbringen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. • unsere gemeinnützige Akademie ist nach § 4 Nr. 21a UstG (Steuer-Nr.: 36068/01600) von der Umsatzsteuer befreit• inkl. Pausengetränke (keine Barauszahlung möglich)• inkl. Seminarunterlagen der DozentenERMÄßIGUNGEN:10 % Rabatt für• Alumni der EurAka und des IHK Bildungszentrums auf dem Campus der EurAka• Auszubildende der Berufsfachschulen der EurAka, der Louis-Lepoix-Schule und der Robert-Schuman-Schule• Studierende der Hochschule HWTK auf dem Campus der EurAka• Mitglieder der Verbände: DTHG, EVVC e.V., LaFT und BUFTBitte beachten: Die Rabatte sind nicht kombinierbar.FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN:Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten der Weiterbildungsangebote der EurAka. Die Kolleginnen des Bildungsmanagements beraten Sie gerne, z. B. zur Ratenzahlung. Tel.: +49 7221 93-1393
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