Blended LearningNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 4.600,00 €*
Küchenmeister IHK (m/w)
Eckert Schulen
Beschreibung
Der Küchenmeister hat in einem gastronomischen Betrieb die gesamte Verantwortung für die Leitung der Küche und die komplette Organisation eines Küchenbetriebes.
Ein qualifizierter, exzellent ausgebildeter Meister in einem Betrieb kann hohe Positionen im Gaststättenbereich mit Verantwortung, Leitung und Führung von Mitarbeitern übernehmen, das kann z.B. die Position eines Bankett-Managers sein.
\*CCI = Chamber of Commerce and Industry
Achtung: Im Fernlehrangebot ist in AUSNAHMEFÄLLEN Live-Online Unterricht möglich!
INHALT
Lern- und Arbeitsmethodik
WIRTSCHAFTSBEZOGENE QUALIFIKATIONEN
\* Volks- und Betriebswirtschaft
\* Rechnungswesen
\* Recht und Steuern
\* Unternehmensführung
HANDLUNGSSPEZIFISCHER QUALIFIKATIONSTEIL
\* Mitarbeiter führen und fördern
\* Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
\* Produkte beschaffen und pflegen
\* Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
\* Gäste beraten und Produkte vermarkten
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG
An der Prüfung im Prüfungsteil WIRTSCHAFTSBEZOGENE QUALIFIKATIONEN darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:
\* Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis ODER
\* Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis ODER
\* Eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
\* Die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen UND
\* In den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis ODER
\* In dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im PRÜFUNGSTEIL PRAKTISCHE PRÜFUNG ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
\* Den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen abgelegt hat UND
\* In den Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis ODER
\* In dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier Jahre Berufspraxis nachweist.
Der Prüfungsteil Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. (siehe Kursangebote zur AdA-Prüfung )