Blended LearningNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 4.600,00 €*

Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik IHK (m/w)

Eckert Schulen

Beschreibung

Der Fachkräftemangel hat Deutschland fest im Griff - auch die mineralische Roh- und Baustoffindustrie klagt über fehlenden Fach- und Führungskräfte-Nachwuchs. Mit zahlreichen Fachverbänden der Steine-und-Erden-Industrie setzt eine gesamte Branche auf das bewährte Eckert-Know-how. Eine neue Weiterbildungsrichtung entsteht: Die bundesweit einmalige AUFSTIEGSFORTBILDUNG ZUM INDUSTRIEMEISTER IHK in der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik. Die Lehrgangsinhalte wurden in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern erstellt - dementsprechend ergeben sich für die Absolventen beste Karriereperspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten in einer vielfältigen Branche. VOM FACHARBEITER ZUR FÜHRUNGSKRAFT Fundiert ausgebildet sind Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik IHK Experten ihres Fachs. Sie sind die Schnittstelle zwischen Planung und Fertigung, wirken als Mittler zwischen (Fach-)Arbeitern und Management. Mit ihrem erlernten Fachwissen überwachen die Absolventen als Spezialisten verschiedene Produktionsabläufe im Betrieb, entscheiden über den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln und sorgen für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben. Sie planen Arbeitsabläufe und haben dabei die Kostenentwicklung bestens im Blick. Mit der Aushändigung des AUSBILDEREIGNUNGSSCHEINS (ADA-SCHEIN) \[ die Absolventen zudem eine wichtige Rolle innerhalb der betrieblichen Personalentwicklung. Solche Fach- und Führungskräfte braucht die deutsche Roh- und Baustoffindustrie. DIE NÄCHSTE STUFE ERREICHEN INDUSTRIEMEISTER IHK MIT DER WEITERBILDUNG ZUM TECHNISCHEN BETRIEBSWIRT IHK - WEITERE INFOS UNTER . Anstatt überstürzt die Inhalte der Weiterbildung innerhalb kürzester Zeit zu behandeln und damit den nachhaltigen Lernerfolg zu behindern, führen die Eckert Schulen ihre Teilnehmer Schritt für Schritt an die einzelnen Prüfungsteile heran: In der ersten Phase liegt der Fokus auf der Basisqualifikation. Erst nach diesem Prüfungsteil behandeln fachkundige Dozenten den Lernstoff für die Handlungsspezifische Qualifikation. Durch diese klare Trennung lernen die Teilnehmer nachhaltiger, erreichen beste Prüfungsergebnisse und sind für künftige Herausforderungen im Arbeitsleben gewappnet. INHALT FACHRICHTUNGSÜBERGREIFENDER BASISQUALIFIKATIONSTEIL \* Rechtsbewusstes Handeln \* Betriebswirtschaftliches Handeln \* Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung \* Zusammenarbeit im Betrieb \* Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten HANDLUNGSSPEZIFISCHER QUALIFIKATIONSTEIL (ACHTUNG NUR VOLLZEIT IN REGENSBURG) TECHNIK \* Betriebstechnik \* Fertigungstechnik \* Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik ORGANISATION \* Betriebliches Kostenwesen \* Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme \* Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz FÜHRUNG UND PERSONAL \* Personalführung \* Personalentwicklung \* Qualitätsmanagement VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG An der Prüfung im Prüfungsteil "FACHRICHTUNGSÜBERGREIFENDE BASISQUALIFIKATIONEN" darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist: \* Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, technischen Ausbildungsberuf, der den Berufen der Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik zugeordnet werden kann - wie z. B. Aufbereitungs- und Verfahrensmechaniker oder Industriemechaniker \* oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis \* oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Zur Prüfung im Prüfungsteil "HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist: \* Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachübergreifende Basisqualifikationen" und \* In den in oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. Bei Vollzeitveranstaltungen muss ein Jahr Berufspraxis bereits bei Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden. Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss vor der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden. (siehe Kursangebote zur AUSBILDEREIGNUNG (ADA)
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Beide Prüfungsteile werden vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Regensburg abgelegt.
Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Teilnahmevorraussetzungen
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG An der Prüfung im Prüfungsteil "FACHRICHTUNGSÜBERGREIFENDE BASISQUALIFIKATIONEN" darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist: \* Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, technischen Ausbildungsberuf, der den Berufen der Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik zugeordnet werden kann - wie z. B. Aufbereitungs- und Verfahrensmechaniker oder Industriemechaniker \* oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis \* oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Zur Prüfung im Prüfungsteil "HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist: \* Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachübergreifende Basisqualifikationen" und \* In den in oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. Bei Vollzeitveranstaltungen muss ein Jahr Berufspraxis bereits bei Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden. Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss vor der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden. (siehe Kursangebote zur AUSBILDEREIGNUNG (ADA)
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. TEILNAHMEGEBÜHR: verteilt auf monatliche Raten PRÜFUNGSGEBÜHR: 750,00 EUR - Regensburg Lernmittel: Preis auf Anfrage
Top