PräsenzNicht BerufsbegleitendPreis: 6.790,00 €*

Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Pharmazie (IHK)

Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

Beschreibung

Starten Sie jetzt Ihre Karriere als Industriemeister/-in Pharmazie und sichern Sie sich einen Platz in dieser zukunftsweisenden Branche! Als hochqualifizierte Fachkraft haben Sie das umfassende Know-how und besitzen die technische Expertise, um komplexe Produkte mit höchsten Reinheits- und Genauigkeitsansprüchen herzustellen. Die Weiterbildung vermittelt Ihnen nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern legt besonderen Fokus auf Schlüsselqualifikationen wie Wissenstransfer, Veränderungsmanagement und die Vernetzung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Als Meister/-in werden Sie zum Bindeglied zwischen Unternehmensführung, Fachkräften und Facharbeitenden und übernehmen Leitungsaufgaben in der Herstellung und Qualitätssicherung von chemisch-pharmazeutischen Produkten. Lernen Sie, neue Maschinen und Fertigungsanlagen einzuführen und sicherzustellen, dass Produktions- und Verpackungsanlagen exakt eingestellt sind. Ihr Organisationstalent ist dabei unerlässlich, sei es bei der Kontrolle von Produktionskosten, der Planung und Überwachung von Herstellungsschritten oder der Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Führen und motivieren Sie Ihr Team und entwickeln Sie sich zu einer Schlüsselfigur im Erfolg Ihrer pharmazeutischen Produktion.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
IHK-Abschluss
Förderungsmöglichkeiten
Sie können für diesen Kurs eine Förderung beantragen (z. B.: Bildungsurlaub, Aufstiegs-BAföG). Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne darauf an.
Teilnahmevorraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Pharmazie“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach Paragraf 3 Absatz 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. pro teilnehmende Person
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