PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 3.200,00 €
Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK (m/w)
Eckert Schulen
Beschreibung
Als gefragte Wirtschaftsexperten verbinden Fachwirte IHK betriebswirtschaftliches Know-how mit umfassenden Branchenkenntnissen, sind dadurch berufserfahrene Fach- und Führungskräfte.
Neben allen fachlichen Herausforderungen im medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Bereich nehmen in Krankenhäusern, Pflege- und Reha-Einrichtungen die Anforderungen im kaufmännischen und organisatorischen Sektor rapide zu. Hier werden, genauso wie im administrativen Teil unseres Gesundheitswesens (Kassen, Versicherungen, etc.), stetig neue Fach- und Führungskräfte benötigt, die über die speziell fachlichen Kompetenzen genauso verfügen, wie über betriebswirtschaftliches und methodisches Knowhow. Für diese Aufgaben ist der Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen bestens geeignet. Danach ist die Weiterbildung zum BETRIEBSWIRT IHK \[ möglich.
\*CCI = Chamber of Commerce and Industry
INHALT
FÄCHER
\* Planung, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
\* Steuern von Qualitätsprozessen
\* Gestalten von Schnittstellen und Projekten
\* Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
\* Führen und Entwickeln von Personal
\* Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
\* Präsentation und Fachgespräche
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG
Zur Prüfung ist zugelassen wer:
\* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesen und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis ODER
\* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis ODER
\* ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis ODER
\* eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis ODER
\* eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.