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Das neue Exportkontrollgesetz der VR China online
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Beschreibung
Am 1. Dezember 2020 trat das neue Exportkontrollgesetz der VR China in Kraft. Seit diesem Tag stellt es insbesondere ausländische Unternehmen vor Fragen. Und das nicht nur in der Compliance, sondern auch auf vielen rechtlichen Ebenen. Um gegen Unternehmen in und außerhalb Chinas vorzugehen, hat die chinesische Führung nämlich drei weitere Sanktionsinstrumente geschaffen.
Diese weiteren Instrumente sind derzeit noch von vielen unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, die kontrollierte Güter aus China exportieren oder diese als Vor- oder Endprodukte verarbeiten und dann wiederum exportieren.
Aber auch Transaktionen außerhalb Chinas können hierdurch potenziell geregelt werden, wenn z. B. gelistete chinesische Komponenten verwendet oder europäische bzw. US-amerikanische Vorschriften eingehalten werden, die chinesischen Interessen entgegenstehen.
Auf jeden Fall ist das unternehmerische Konfliktpotenzial durch diese Vorschriften groß und deren Auswirkungen noch fraglich. Die Entwicklung ist jedoch dynamisch: So legte das chinesische Handelsministerium am 22. Mai 2022 einen ersten Entwurf für die Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der chinesischen Exportkontrollgesetze vor. Zukünftige Compliance-Pflichten für europäische Unternehmen im Handel mit China konkretisieren sich.
Unternehmen, die mit der VR China Geschäfte tätigen oder planen, sind dementsprechend gut damit beraten, sich frühzeitig mit diesem brisanten Thema vertraut zu machen.
In dieser gemeinsamen Veranstaltung der Hamburger Zollakademie und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE geht unser Experte auf die wichtigsten Regelungen der neuen chinesischen Exportkontrollgesetze ein.