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Grundlagen der Exportkontrolle – AWA AUSTRIA online
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Beschreibung
Der Export von militärischen, aber auch sensiblen Dual-use-Gütern hat nicht nur unter dem Einfluss der USA und Chinas, sondern auch im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine besondere Aufmerksamkeit erlangt. Zahlreiche gesetzliche Verbote sowie Genehmigungs- und Meldepflichten im Exportgeschäft sind die Folge. Verstöße gegen die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AußWG) werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen, Geldbußen, dem Entzug von Privilegien und weiteren Sanktionen geahndet. Ein Exporteur muss daher prüfen, ob seine Güter in verschiedenen Güterlisten genannt sind und damit beim Export oder sogar bei der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat einer Genehmigungspflicht unterliegen. Aber auch bei nicht-gelisteten Güter sind je nach Endverbleib und Endverwendung Genehmigungspflichten zu beachten. So sind bestimmte Verwendungszwecke (z. B. militärisch) und Lieferungen in „kritische“ Länder, wie z. B. Iran oder Russland, auch im Hinblick auf Umgehungslieferungen zu kontrollieren und sensibel zu handhaben. Im Falle eines Verstoßes gegen die sogenannten Terroristenlisten drohen z. B. Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen. Die Terroristen- und Sanktionslisten der EU sind bei allen Transaktionen zu prüfen. Auch Technologietransfers sowie Dienstleistungen in Form von technischer Unterstützung sowie der Abschluss von Handels- und Vermittlungsgeschäften unterliegen gesetzlichen Kontrollen. Die korrekte Umsetzung der Exportkontrolle im Unternehmen ist daher essenziell für die Teilnahme am Außenhandel. Dies richtet sich in erster Linie an den Verantwortlichen Beauftragten, dessen Rolle im Webinar ebenso vorgestellt wird wie die Kernelemente eines innerbetrieblichen Compliance-Programms zur Exportkontrolle.