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Plastiksteuer in Deutschland online
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Beschreibung
Nach aktuellem Stand soll zum 1. Januar 2026 eine nationale Plastiksteuer in Deutschland eingeführt werden. Diese neue Abgabe soll die Kosten der EU-Kunststoffabgabe an die Hersteller und Importeure von Einweg-Plastikverpackungen weitergeben. Die Bundesregierung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung über die Ausgestaltung der Steuer, die voraussichtlich rund 1,4 Milliarden Euro einbringen soll. Ziel ist es, eine effiziente und bürokratiearme Lösung zu entwickeln.
Die EU-Mitgliedstaaten sind seit dem 1. Januar 2021 verpflichtet, eine Abgabe an die EU zu zahlen, die sich nach der Menge der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle richtet, die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten anfallen. Eine EU-weite Harmonisierung der Besteuerungssysteme liegt jedoch aktuell noch in weiter Ferne.
Während die meisten Mitgliedstaaten die Abgabe derzeit aus ihren nationalen Haushalten zahlen, haben andere Staaten neue Steuern oder vergleichbare Abgaben auf Kunststofferzeugnisse eingeführt.
Insbesondere Einwegkunststoffverpackungen im Lebensmittelbereich fallen zudem seit dem 1. Januar 2024 unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Demnach sind diese Hersteller und Importeure verpflichtet, eine jährliche Abgabe in einen zentralen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzuzahlen.
Durch diese Sonderabgabe sollen die Hersteller und Importeure an den Kosten der kommunalen Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligt werden.
Diese Maßnahmen bringen zusätzliche finanzielle Belastungen und Compliance-Pflichten für Sie als betroffenes Unternehmen mit sich. Angesichts dieser Entwicklungen ist es entscheidend, dass Sie die sich abzeichnenden Rechtsänderungen aufmerksam verfolgen. Und nicht nur das, sondern, dass Sie sich rechtzeitig wappnen, wie Sie die Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte regeln.