OnlineNicht BerufsbegleitendFörderfähigPreis: 429,00 €*
US-Exportkontrollrecht: EAR License Exceptions – Allgemeingenehmigungen der EAR online
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Beschreibung
In den letzten zwölf Monaten gab es zahlreiche Änderungen der Export Administration Regulations (EAR), auch im Bereich der Allgemeingenehmigungen, den sog. License Exceptions. So wurden beispielsweise die neuen License Exceptions Medical Devices (MED), Advanced Computing (NAC) und Advanced Computing Authorized (ACA) eingeführt. Zudem wurden etliche License Exceptions aktualisiert, wie beispielsweise die License Exceptions Encryption (ENC), Servicing and Replacement of Parts and Equipment (RPL), und Government (GOV). Im Jahr 2022 wurde die neue License Exception Authorized Cybersecurity Exports (ACE) eingeführt. Darüber hinaus stehen Änderungen zur License Exception STA und Additional Permissive Reexports (APR) an. Deutsche, österreichische und Schweizer Unternehmen, die Produkte (re-)exportieren oder inländische transferieren, die den EAR unterfallen, sollten wissen, wann eine EAR-Genehmigung erforderlich ist und wie z. B. die Situation umgangen werden kann, dass ein amerikanischer oder anderer Vertragspartner die License Exception STA nutzen möchte und hierfür die Unterzeichnung eines sog. Prior Consignee Statements gemäß STA verlangt. Die License Exceptions GBS, LVS, STA, RPL und APR können außerdem den Export erleichtern. Es ist wichtig, die Allgemeingenehmigungen der EAR zu kennen und sicher anzuwenden, um Kunden effizienter und schneller beliefern zu können. Die EAR bieten zahlreiche Allgemeingenehmigungen. Viele Unternehmen nutzen diese nicht. Sie beantragen eine Genehmigung beim Bureau of Industry and Security (BIS), selbst wenn eine Allgemeingenehmigung verfügbar ist, weil sie den Komfortfaktor einer schriftlichen Lizenz bevorzugen. Andere Unternehmen lehnen den Auftrag einfach ab, weil ihnen die Einholung einer Genehmigung beim BIS zu umständlich erscheint.
Manche Allgemeingenehmigungen, wie beispielsweise die License Exception GBS, sind überraschend einfach anzuwenden. Andere, wie die License Exception STA, sind bei der ersten Anwendung etwas mühsam, können dann aber beim nächsten Wiederholungsfall routiniert angewendet werden. STA ist oft auch eine praktische Lösung beim Thema „Deemed Reexport,“ auch für ansonsten stark kontrollierte Technologie. APR birgt positive Überraschungen für Reexport-Situationen, in denen eine Allgemeingenehmigung genutzt werden kann. Für Reexporte (oder inländische Transfers) von Entschlüsselungshardware und -software, die der EAR unterfallen, ist die License Exception ENC unumgänglich. In diesen Fällen muss man mit der License Exception ENC umgehen können, um einerseits den US-Vertragspartner, der eine ENC-Variante angibt, zu verstehen und andererseits selbst einen Genehmigungsantrag für ENC-Produkte beim BIS stellen zu können.