Beschreibung
Wer eine Bewachungstätigkeit ausüben will, muss eine Unterrichtung besuchen.
Es besteht eine Unterrichtungspflicht für Wachpersonal: Bewachungsunternehmer dürfen seit dem 1\. April 1996 Wachpersonen nur dann beschäftigen, wenn diese vor Beginn der Tätigkeit auch an einer Unterrichtung bei der IHK teilgenommen haben.
Der Unterricht enthält insgesamt 40 Unterrichtsstunden.
Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme, Zuspätkommen, früher gehen u.a. ist eine Wiederholung nicht möglich. Es wird keine Bescheinigung ausgestellt
Es wird die gesamte Gebühr berechnet und kann nicht mehr storniert werden.
Bildungsgutscheine oder Vermittlungsgutscheine können nicht angenommen werden
**1\. Voraussetzungen**
\- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach dem mindestens Sprachkompetenzniveau B1
\- Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten
\- aktive Mitarbeit während der Unterrichtung
\- Nachweis der Kenntnisse durch Beantwortung schriftlicher Verständnisfragen.
2\. Erforderliche Sprachkenntnisse
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung.
Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
**Hinweis**
Der Nachweis über das Sprachkompetenzniveau B1 ist zwingend **spätestens innerhalb einer Woche nach der Anmeldung** bei der IHK einzureichen.
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BewachV ist die IHK dazu verpflichtet, den Nachweis über das Sprachkompetenzniveau von allen Teilnehmern einzufordern **auch von deutschen Staatsbürgern**.
Die Kenntnisse nach dem Sprachkompetenzniveau B1 können durch folgende Unterlagen nachgewiesen werden
1\. eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses, soweit dieser mit mindestens Sprachniveau B1 bescheinigt, wurde **oder**
2\. das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom **oder**
\- mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen zumindest gleichwertigen deutschen Schulabschluss, wenn im Fach "Deutsch" mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde **oder**
3\. erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten deutschsprachigen Ausbildungsberuf **oder**
4\. Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland **oder**
5\. deutscher Personalausweis
**Inhalte**
1\. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
2\. Bürgerliches Gesetzbuch (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
3\. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
4\. Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
5\. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt (insgesamt etwa elf Unterrichtsstunden);
6\. Grundzüge der Sicherheitstechnik (insgesamt etwa fünf Unterrichtsstunden).
**Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten** absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK darüber eine Bescheinigung aus.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
Die Literatur ist im Lehrgangsentgelt enthalten.