Beschreibung
Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG, Begabtenförderung, Hybrid-Veranstaltung
Teilnahmevorraussetzungen
Teil 1: Gepr. Wirtschaftsfachwirt (IHK)
**Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer**
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
eine nicht länger als fünf Jahre zurückliegende, abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und zusätzlich zu den unter „Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ genannten Anforderungen noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Wirtschaftsfachwirten“ haben.
Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung, der nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassenen Ausbildereignungsverordnung (AEVO), befreit. Diese Personen können auf Antrag durch eine zusätzliche Prüfung, den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation erbringen, indem sie wahlweise eine Präsentation oder eine praktische Ausbildungseinheit vorführen und sich einem Prüfungsgespräch unterziehen.
Fragen zu den Prüfungen und zu den Zulassungsvoraussetzungen beantwortet Ihnen gern:
Frau Claudia-Regina Klisch
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Märkische Str. 120, 44141 Dortmund
Tel.: 0231 5417-217, Fax: 0231 5417-8329
E-Mail: [c.klisch@dortmund.ihk.de](mailto:c.klisch@dortmund.ihk.de)
Teil 2: Gepr. Betriebswirt (IHK)
**Zur Prüfung ist zugelassen, wer ...**
(1) ... die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und folgendes nachweist:
1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung a) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder b) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,
3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis
oder
1. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben. (3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Fragen zur Prüfung und zu den Zulassungsvoraussetzungen beantwortet Ihnen gerne:
Herr Oliver Bals
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Märkische Str. 120
44141 Dortmund
Tel.: 0231 5417-208, Fax: 0231 5417-8329
E-Mail: [o.bals@dortmund.ihk.de](mailto:o.bals@dortmund.ihk.de)
Folgende technische Voraussetzungen müssen gegeben sein:
* Headset
* Webcam
* LAN-Anschluss