PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähig

Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Computer-Grundlagen für soziale und medizinische Berufe

IBB Institut für Berufliche Bildung AG

Beschreibung

Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Weiterbildung, wie man in entsprechenden Einrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde. Die Ausbildung wurde nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB XI aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder geistiger Behinderung, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können. Der Kurs wird darüber hinaus ergänzt durch eine Grundlagenvermittlung zum Umgang mit PC und Internet, dem Betriebssystem Windows und den Programmen von Microsoft Office®, sodass Sie eine gute Basis für den Arbeitsalltag mitbringen.
Förderungsmöglichkeiten
Wir sind zugelassener Träger nach der AZAV und alle unsere Angebote sind entsprechend zertifiziert. Ihre Teilnahme kann somit durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter per Bildungsgutschein zu 100% gefördert werden.
Teilnahmevorraussetzungen
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier sollen Sie als Interessent herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Computer Grundlagen sind in diesem Cluster nicht erforderlich, gute sprachliche Verständigung in Deutsch sollten Sie mitbringen. Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16\. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.
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