PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähig

Geprüfte:r Veranstaltungsfachwirt:in (IHK)

IBB Institut für Berufliche Bildung AG IBB Institut für Berufliche Bildung AG Bebelstr. 40, 21614 Buxtehude

Beschreibung

Karriere dank Fachwirt:
Karriere ohne Studium - ist das realistisch? Ja: mit einer Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt. Wer einen klassischen Ausbildungsberuf abgeschlossen hat und eine Führungsposition anstrebt, sollte sich intensiv mit dieser lohnenden Weiterbildung auseinandersetzen, beispielsweise mit dem Veranstaltungsfachwirt.
Das macht ein/-e Geprüfte/-r Veranstaltungsfachwirt/-in:
Veranstaltungsfachwirte übernehmen eigenverantwortlich planerische und organisatorische Aufgaben, führen Veranstaltungen durch, können aber auch in den Bereichen Event-Controlling, Finanzwesen und Marketing eingesetzt werden. Sie planen Messen, Tagungen, Kongresse oder sonstige Kunst- oder Kulturveranstaltungen und leiten Mitarbeiter in den verschiedenen Phasen der Projektdurchführung an. Die Fortbildung zum Geprüften Veranstaltungsfachwirt schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Förderungsmöglichkeiten
Wir sind zugelassener Träger nach der AZAV und alle unsere Angebote sind entsprechend zertifiziert. Ihre Teilnahme kann somit durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter per Bildungsgutschein zu 100% gefördert werden.
Teilnahmevorraussetzungen
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK: Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: * eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau oder * eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf, sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung oder * eine mit Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung oder * eine mindestens vierjährige Berufspraxis bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung, wobei die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zur Veranstaltungswirtschaft aufweisen muss. Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: * Ablegen des Prüfungsteils 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' innerhalb der letzten fünf Jahre und * ein weiteres Jahr Berufspraxis als Veranstaltungskaufmann oder * in den anderen Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis, wobei diese inhaltlich wesentliche Bezüge zur Veranstaltungswirtschaft aufweisen muss. Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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