Beschreibung
Eintägiges Praxisseminar gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)
Beschreibung:
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen und Berlin als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
Die FFH-Richtlinie ist ein bedeutendes Regelwerk des europäischen Umweltschutzes mit erheblicher Wirkung. Ziel ist es, durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Arten zur Sicherung der Artenvielfalt beizutragen.
Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert.
Die Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechtes gehen jedoch weit über diese Bestimmungen hinaus. Insbesondere für die europäischen Vogelarten und die Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, gelten strenge Schutzbestimmungen, die auch in Planverfahren zu berücksichtigen sind.
Zielgruppe
ü Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros
ü Naturschutzbeauftragte von Städten und Gemeinden
ü Behördenvertreter (Naturschutz-, Planungs-, Bau-, Zulassungs- und Genehmigungsbehörden)
ü Vertreter von Verbänden und Vereinen
ü Vertreter aus Wirtschaft und Industrie
ü Sonstige Interessierte
Zielsetzung
**Ziel des Seminares** ist es, ausgehend vom Text des Anhangs IV, die Konsequenzen für die planerische Praxis aufzuzeigen und anhand von Praxisbeispielen die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vorgaben von der Bestandserfassung bis zur planungsrechtlichen Genehmigung zu erläutern.
Sowohl Behördenvertretern (z. B. Straßenbau, Planungsämter) als auch Mitarbeitern von Planungsbüros und Juristen wird das nötige Rüstzeug an die Hand gegeben, um das Thema Artenschutz umfassend berücksichtigen zu können.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
445,00 ¬ zzgl. MwSt.