Beschreibung
Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 GenTSV zur Sicherheit bei Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Beschreibung:
In immer mehr Produktionsverfahren finden gentechnisch veränderte Organismen Anwendung. Bei gentechnischen Arbeiten sind nach dem Gentechnikrecht strenge Sicherheitsanforderungen einzuhalten.
Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweisen.
Sie erhalten aktuell und praxisnah in zwei Tagen die erforderlichen Kenntnisse zur Erlangung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach § 28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).
Zielgruppe
ü Biologen, Chemiker, (Tier-)Mediziner, Ingenieure, die als Projektleiter oder Beauftragte für die Biologische Sicherheit bestellt werden sollen.
ü Führungskräfte, die Wissen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts benötigen, beispielsweise, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
ü Mitarbeiter von Feuerwehren, in deren Einsatzbereich gentechnische Anlagen liegen.
ü Sonstige Personen
Zielsetzung
* Gentechnische Anlagen errichten und sicher betreiben zu können
* Aufgaben als Projektleiter oder Beauftragter für die Biologische Sicherheit wahrnehmen zu können
* Als Mitarbeiter der Feuerwehr oder Führungskraft die Gefahren kennen, damit sicher umgehen und richtige Entscheidungen treffen zu können
Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen im Gentechnikrecht sowie den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit den Referenten und den Fachkollegen.
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
690,00 ¬ MwSt.-frei