OnlineNicht BerufsbegleitendPreis: 422,00 €
Unterrichtung gemäß § 34a GewO - Vollzeit
Industrie- und Handelskammer zu Köln Industrie-und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10 - 26, 50667 Köln
Beschreibung
Die Ausübung einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass das Bewachungspersonal neben der erforderlichen Zuverlässigkeit ebenfalls durch
eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass es über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurde, § 34a Absatz 1a GewO.
Für die Unterrichtung ist es notwendig, dass das Personal über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügt.
Diese Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung (normale Arbeitnehmer/innen, Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
Objekt-, Werkschutz
Revier-, Streifenwachdienst
Geld-, Werttransport
Empfangsdienst im Objektschutz
Veranstaltungs-Security
Personenschutz.
Unterrichtsinhalte
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch.
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste /DGUV 23),
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in
Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Die Unterrichtung beinhaltet 40 Unterrichtsstunden.