OnlineNicht BerufsbegleitendPreis: 422,00 €

Unterrichtung gemäß § 34a GewO - Vollzeit

Industrie- und Handelskammer zu Köln Industrie-und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10 - 26, 50667 Köln

Beschreibung

Die Ausübung einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass das Bewachungspersonal neben der erforderlichen Zuverlässigkeit ebenfalls durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass es über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurde, § 34a Absatz 1a GewO. Für die Unterrichtung ist es notwendig, dass das Personal über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügt. Diese Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung (normale Arbeitnehmer/innen, Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im Objekt-, Werkschutz Revier-, Streifenwachdienst Geld-, Werttransport Empfangsdienst im Objektschutz Veranstaltungs-Security Personenschutz. Unterrichtsinhalte - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, - Datenschutzrecht, - Bürgerliches Gesetzbuch. - Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen, - Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste /DGUV 23), - Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt, - Grundzüge der Sicherheitstechnik. Die Unterrichtung beinhaltet 40 Unterrichtsstunden.
Zielsetzung
Mitarbeiter/innen aus Bewachungsunternehmen
Förderungsmöglichkeiten
ja
Preishinweis
Preis inkl. MwSt. undefined
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