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Academia Spezial: Sanktionslistenscreening
IHK-Exportakademie GmbH
Beschreibung
Das Sanktionslistenscreening ist nicht so einfach, wie es scheint. Diese Erfahrung machen viele Forschungseinrichtungen, wenn sie sich mit verschiedenen Sanktionslisten aus unterschiedlichen Ländern auseinandersetzen müssen. Neben den Bereitstellungsverboten aus den Sanktionsvorschriften der EU sind verschiedene US-Sanktionslisten auch für Forschungseinrichtungen außerhalb der USA gültig. Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Länder, wie beispielsweise die Schweiz, die ebenfalls Sanktionslisten haben. Unterstützung brauchen Forschungseinrichtungen nicht nur bei der Listenauswahl, sondern auch bei den Fragen wer wann und wie oft geprüft werden sollte. Wenn Geschäftskontakte gegen Listen geprüft werden, wird es sog. „Treffer“ geben, die überprüft werden müssen. Im Praxispart wird die Trefferbearbeitung an Beispielfällen geübt. Neben den unmittelbaren Bereitstellungsverboten, die mittels Software geprüft werden können, müssen in der EU auch die mittelbaren Bereitstellungsverbote beachtet werden. Eine vergleichbare Regelung normiert das amerikanische OFAC mit seiner 50%-Rule. Wir werden in diesem Praxispart sowohl auf die unmittelbaren als auch auf die mittelbaren Bereitstellungsverbote eingehen. Gerne können Sie Ihre Beispielsfälle im Vorfeld einreichen.