Beschreibung
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sind gemäß DGUV Regeln 109-017 und 100-500 sowie Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Betreiber müssen die ordnungsgemäße Nutzung dieser Arbeitsmittel sicherstellen.
Hinweis zum Ablauf
• Rechtliche Grundlagen:
ArbschG, BetrSichV, MVO, TRBS 1203, VDI 4068 Blatt 1, VDI-MT 4068 Blatt 2, VDI 2700 Blatt 3.1, DIN EN 12195, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013
• Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
• Gefährdungsbeurteilung
• Grundlagen Arbeitsschutz, Betriebssicherheit
• Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Arten, Auswahl, Einsatz, EU-Konformität und CE-Kennzeichnung
• Sachgerechte Aufbewahrung
• Ablegereife
• Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
• Dokumentationspflichten
• Schriftliche Prüfung
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an:
• Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Leiter von Betrieben, Fertigungen, Montagen
• Meister, Techniker
Dieses Seminar ist für alle Personen geeignet, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Anschlagmitteln oder Lastaufnahmemitteln durchführen sollen.
Zielsetzung
Das Seminar qualifiziert zur befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie die Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Lagerung dieser Arbeitsmittel. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten des Betreibers sowie der befähigten Person vertraut gemacht und erhalten praxisrelevante Kenntnisse zur sicheren Prüfung und Dokumentation.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 109-017“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.
Teilnahmevorraussetzungen
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen für Befähigte Personen gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.