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Grundlehrgang zur eingeschränkten Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV (Online)

ACA-pharma concept GmbH

Beschreibung

Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe Gemische in den Verkehr bringen, müssen die Sachkunde gem. §11 der ChemVerbotsV nachweisen. Seit Januar 2025 müssen auch Personen, die Biozidprodukte an Endverbraucher abgeben, die Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV nachweisen (§13 ChemBioDV). Unter diese Personengruppen fallen z.B. Tierärzte, Einzelhändler. Die ACA vermittelt die relevanten Grundlagenkenntnisse und die aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften. Ebenso versuchen wir auf spezifische Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer einzugehen. Der Grundlehrgang für die eingeschränkte Sachkunde (ohne Biozidprdoukte und Pflanzenschutzmittel) umfasst 16 Unterrichtseinheiten á 45 Min, die an 2 Tagen abgehalten werden. Lerninhalte: Grundlagen des europäischen und nationalen Chemikalienrechts Begriffsbestimmungen und Definitionen Umsetzung von europäischem in nationales Recht (ChemG) ChemVerbotsV Regelungen des Inverkehrbringens Verbote, Erlaubnis und Anzeigepflichten Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV GefStoffV Aufbau der Verordnung Begriffsklärung „Gefahrstoff“ TRGS Sonstige verwandte Rechtsnormen MuSchuG, JArbSchG PIC-VO, POP-VO, F-Gas-VO Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ChemVOCFarbV (nationale) Gefahrgutverordnungen Grundbegriffe Gefahrstoffkunde Begriffsklärung „Gefahrstoff“ vs. „gefährlicher Stoff“ Wichtige (öko-)toxikologische Grenzwerte Gefahrenklassen und -piktogramme Wichtige H- und P-Sätze Informationen zur Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen Das Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung Gefährdungsbeurteilung Giftinformationszentren (GIZ) Grundkenntnisse der Ersten Hilfe (SDB-Kapitel 4-8) “Antidot” ChemSanktionsV Straftaten gem. §12, 13 ChemVerbotsV Straf- und Ordnungswidrigkeiten gem. StGB Eigenschaften wichtiger Stoffgruppen physikalische und chemische Eigenschaften Grundbegriffe der Toxikologie Umweltgefahren von gefährlichen Stoffen Gefahren vorbeugen REACH Beschränkung (Anhang XVII) von Stoffen Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter Stoffgruppen (in Gemischen) Konzentrationsgrenzwerte und Mengenbeschränkungen CLP Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten Gefahrenklassen und -kategorien, Gefahrenpiktogramme, Signalwort Einstufung von Gemischen mit gefährlichen Stoffen PCN-Meldung und UFI-Codes
Hinweis zum Ablauf
Der Grundlehrgang für die eingeschränkte Sachkunde (ohne Biozidprdoukte und Pflanzenschutzmittel) umfasst 16 Unterrichtseinheiten á 45 Min, die an 2 Tagen abgehalten werden.
Zielgruppe
Personen, die die eingeschränkte Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV
Zielsetzung
Vorbereitung auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung gem. §11 ChemVerbotsV
Teilnahmevorraussetzungen
keine
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
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