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Grundlehrgang zur eingeschränkten Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV (Online)
ACA-pharma concept GmbH
Beschreibung
Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe Gemische in den Verkehr bringen, müssen die Sachkunde gem. §11 der ChemVerbotsV nachweisen. Seit Januar 2025 müssen auch Personen, die Biozidprodukte an Endverbraucher abgeben, die Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV nachweisen (§13 ChemBioDV). Unter diese Personengruppen fallen z.B. Tierärzte, Einzelhändler.
Die ACA vermittelt die relevanten Grundlagenkenntnisse und die aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften. Ebenso versuchen wir auf spezifische Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer einzugehen.
Der Grundlehrgang für die eingeschränkte Sachkunde (ohne Biozidprdoukte und Pflanzenschutzmittel) umfasst 16 Unterrichtseinheiten á 45 Min, die an 2 Tagen abgehalten werden.
Lerninhalte:
Grundlagen des europäischen und nationalen Chemikalienrechts
Begriffsbestimmungen und Definitionen
Umsetzung von europäischem in nationales Recht (ChemG)
ChemVerbotsV
Regelungen des Inverkehrbringens
Verbote, Erlaubnis und Anzeigepflichten
Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV
GefStoffV
Aufbau der Verordnung
Begriffsklärung „Gefahrstoff“
TRGS
Sonstige verwandte Rechtsnormen
MuSchuG, JArbSchG
PIC-VO, POP-VO, F-Gas-VO
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
ChemVOCFarbV
(nationale) Gefahrgutverordnungen
Grundbegriffe Gefahrstoffkunde
Begriffsklärung „Gefahrstoff“ vs. „gefährlicher Stoff“
Wichtige (öko-)toxikologische Grenzwerte
Gefahrenklassen und -piktogramme
Wichtige H- und P-Sätze
Informationen zur Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Das Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung
Gefährdungsbeurteilung
Giftinformationszentren (GIZ)
Grundkenntnisse der Ersten Hilfe (SDB-Kapitel 4-8)
“Antidot”
ChemSanktionsV
Straftaten gem. §12, 13 ChemVerbotsV
Straf- und Ordnungswidrigkeiten gem. StGB
Eigenschaften wichtiger Stoffgruppen
physikalische und chemische Eigenschaften
Grundbegriffe der Toxikologie
Umweltgefahren von gefährlichen Stoffen
Gefahren vorbeugen
REACH
Beschränkung (Anhang XVII) von Stoffen
Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter Stoffgruppen (in Gemischen)
Konzentrationsgrenzwerte und Mengenbeschränkungen
CLP
Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten
Gefahrenklassen und -kategorien, Gefahrenpiktogramme, Signalwort
Einstufung von Gemischen mit gefährlichen Stoffen
PCN-Meldung und UFI-Codes