HybridBerufsbegleitendPreis: 1.773,10 €
Grundlehrgang zur umfassenden Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV (Hybrid)
ACA-pharma concept GmbH
Beschreibung
Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe Gemische in den Verkehr bringen, müssen die Sachkunde gem. §11 der ChemVerbotsV nachweisen. Seit Januar 2025 müssen auch Personen, die Biozidprodukte an Endverbraucher abgeben, die Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV nachweisen (§13 ChemBioDV). Unter diese Personengruppen fallen z.B. Tierärzte, Einzelhändler.
Die ACA vermittelt die relevanten Grundlagenkenntnisse und die aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften. Ebenso versuchen wir auf spezifische Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer einzugehen.
Der Grundlehrgang für die umfassende Sachkunde umfasst 20 Unterrichtseinheiten á 45 Min, die an insgesamt 2,5 Tagen abgehalten werden. Die ersten beiden Tage finden Online statt, Tag 3 findet in Präsenz statt, da im Anschluss die Sachkundeprüfung erfolgen soll.
Lehrinhalte des Grundlehrgang zur umfassenden Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV:
Grundlagen des europäischen und nationalen Chemikalienrechts
Begriffsbestimmungen und Definitionen
Umsetzung von europäischem in nationales Recht (ChemG)
ChemVerbotsV
Regelungen des Inverkehrbringens
Verbote, Erlaubnis und Anzeigepflichten
Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV
GefStoffV
Aufbau der Verordnung
Begriffsklärung „Gefahrstoff“
TRGS
Sonstige verwandte Rechtsnormen
MuSchuG, JArbSchG
PIC-VO, POP-VO, F-Gas-VO
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
ChemVOCFarbV
(nationale) Gefahrgutverordnungen
Grundbegriffe Gefahrstoffkunde
Begriffsklärung „Gefahrstoff“ vs. „gefährlicher Stoff“
Wichtige (öko-)toxikologische Grenzwerte
Gefahrenklassen und -piktogramme
Wichtige H- und P-Sätze
Informationen zur Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Das Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung
Gefährdungsbeurteilung
Giftinformationszentren (GIZ)
Grundkenntnisse der Ersten Hilfe (SDB-Kapitel 4-8)
“Antidot”
ChemSanktionsV
Straftaten gem. §12, 13 ChemVerbotsV
Straf- und Ordnungswidrigkeiten gem. StGB
Eigenschaften wichtiger Stoffgruppen
physikalische und chemische Eigenschaften
Grundbegriffe der Toxikologie
Umweltgefahren von gefährlichen Stoffen
Gefahren vorbeugen
REACH
Beschränkung (Anhang XVII) von Stoffen
Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter Stoffgruppen (in Gemischen)
Konzentrationsgrenzwerte und Mengenbeschränkungen
CLP
Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten
Gefahrenklassen und -kategorien, Gefahrenpiktogramme, Signalwort
Einstufung von Gemischen mit gefährlichen Stoffen
PCN-Meldung und UFI-Codes
BPR und Pflanzenschutzmittel
Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen
Physikalische und chemische Eigenschaften von Bioziden/Pflanzenschutzmitteln
Auswirkungen auf die Umwelt, Bioakkumulation und Persistenz
Wichtige Wirkstoffgruppen der Biozide/Pflanzenschutzmittel
Korrekte Umgang mit Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
Auswirkungen auf nicht-Zielorganismen
Möglichkeiten der Gefahrenabwehr
Berührungspunkte mit anderen Rechtsbereichen (REACH, CLP, GefahrstoffV, etc.)
Zulassung von bioziden Wirkstoffen und Biozidprodukten (Überblick) und Notifizierung an eBIOMeld