HybridBerufsbegleitendPreis: 1.773,10 €

Grundlehrgang zur umfassenden Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV (Hybrid)

ACA-pharma concept GmbH

Beschreibung

Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe Gemische in den Verkehr bringen, müssen die Sachkunde gem. §11 der ChemVerbotsV nachweisen. Seit Januar 2025 müssen auch Personen, die Biozidprodukte an Endverbraucher abgeben, die Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV nachweisen (§13 ChemBioDV). Unter diese Personengruppen fallen z.B. Tierärzte, Einzelhändler. Die ACA vermittelt die relevanten Grundlagenkenntnisse und die aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften. Ebenso versuchen wir auf spezifische Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer einzugehen. Der Grundlehrgang für die umfassende Sachkunde umfasst 20 Unterrichtseinheiten á 45 Min, die an insgesamt 2,5 Tagen abgehalten werden. Die ersten beiden Tage finden Online statt, Tag 3 findet in Präsenz statt, da im Anschluss die Sachkundeprüfung erfolgen soll. Lehrinhalte des Grundlehrgang zur umfassenden Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV: Grundlagen des europäischen und nationalen Chemikalienrechts Begriffsbestimmungen und Definitionen Umsetzung von europäischem in nationales Recht (ChemG) ChemVerbotsV Regelungen des Inverkehrbringens Verbote, Erlaubnis und Anzeigepflichten Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV GefStoffV Aufbau der Verordnung Begriffsklärung „Gefahrstoff“ TRGS Sonstige verwandte Rechtsnormen MuSchuG, JArbSchG PIC-VO, POP-VO, F-Gas-VO Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ChemVOCFarbV (nationale) Gefahrgutverordnungen Grundbegriffe Gefahrstoffkunde Begriffsklärung „Gefahrstoff“ vs. „gefährlicher Stoff“ Wichtige (öko-)toxikologische Grenzwerte Gefahrenklassen und -piktogramme Wichtige H- und P-Sätze Informationen zur Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen Das Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung Gefährdungsbeurteilung Giftinformationszentren (GIZ) Grundkenntnisse der Ersten Hilfe (SDB-Kapitel 4-8) “Antidot” ChemSanktionsV Straftaten gem. §12, 13 ChemVerbotsV Straf- und Ordnungswidrigkeiten gem. StGB Eigenschaften wichtiger Stoffgruppen physikalische und chemische Eigenschaften Grundbegriffe der Toxikologie Umweltgefahren von gefährlichen Stoffen Gefahren vorbeugen REACH Beschränkung (Anhang XVII) von Stoffen Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter Stoffgruppen (in Gemischen) Konzentrationsgrenzwerte und Mengenbeschränkungen CLP Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten Gefahrenklassen und -kategorien, Gefahrenpiktogramme, Signalwort Einstufung von Gemischen mit gefährlichen Stoffen PCN-Meldung und UFI-Codes BPR und Pflanzenschutzmittel Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen Physikalische und chemische Eigenschaften von Bioziden/Pflanzenschutzmitteln Auswirkungen auf die Umwelt, Bioakkumulation und Persistenz Wichtige Wirkstoffgruppen der Biozide/Pflanzenschutzmittel Korrekte Umgang mit Bioziden und Pflanzenschutzmitteln Auswirkungen auf nicht-Zielorganismen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr Berührungspunkte mit anderen Rechtsbereichen (REACH, CLP, GefahrstoffV, etc.) Zulassung von bioziden Wirkstoffen und Biozidprodukten (Überblick) und Notifizierung an eBIOMeld
Hinweis zum Ablauf
Der Grundlehrgang für die umfassende Sachkunde umfasst 20 Unterrichtseinheiten á 45 Min, die an insgesamt 2,5 Tagen abgehalten werden. Im Anschluss erfolgt die Sachkundeprüfung.
Zielgruppe
Personen, die die umfassende Sachkundeprüfung gem. §11 ChemVerbotsV benötigen; Personen, die die Sachkunde gem. §13 ChemBioDV benötigen
Zielsetzung
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. §11 ChemVerbotsV
Preishinweis
Preis inkl. MwSt.
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