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Prüfung der eingeschränkten Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV
ACA-pharma concept GmbH
Beschreibung
Gem. §11 der ChemVerbotsV hat derjenige, der bestimmte gefährliche Stoffe oder bestimmte gefährliche Gemische in den Verkehr bringt, seine Sachkunde nachzuweisen.
Die ACA-pharma concept GmbH besitzt die Anerkennung als Einrichtung zur Durchführung der Sachkundeprüfung (gem. §11(1) Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 2 ChemVerbotsV).