Beschreibung
Das Updateseminar für Rentenberater*innen
Das Sozialversicherungsrecht in Deutschland ist äußerst komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Die gesetzlichen Änderungen, die einerseits der Gesetzgeber umsetzt und andererseits die Sozialgerichtsbarkeit im Rahmen der Rechtsprechung prägt, bringen weitere Veränderungen mit sich. Auch der Beratungsbedarf bezüglich berufsständischer und betrieblicher Altersversorgung nimmt kontinuierlich zu.
Das Updateseminar „Rentenberatung aktuell“ bietet Ihnen die Möglichkeit Ihr Wissen in diesem Themenumfeld um aktuelle Neuerungen anzureichern und somit kontinuierlich „Up to Date“ zu sein. Zudem bietet das Seminar den idealen Rahmen, um sich mit anderen Expertinnen und Experten auszutauschen, aktuelle Fragestellungen zu erörtern sowie das persönliche Kompetenznetzwerk auszubauen.
Lehrgangsinformationen
Es sind zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten erfolgreich zu schreiben. Die Dauer beträgt 3 Stunden.
Die mündliche Prüfung erfolgt am Ende des Lehrgangs.
Klausuren und mündliche Prüfung können wiederholt werden.
Leistungsmerkmale
Max. 16 Teilnehmende pro Lehrgang
Feste Ansprechpartner*innen
Pausengetränke und Verpflegung
Lehrgangsunterlagen sowie Gesetzestexte
Ermäßigung bereits ab der*dem 2. Teilnehmenden einer Firma
Sonderkonditionen für den Lehrgang bAV-Spezialist*in (IHK)
Gesetzliche Vorgaben und Zeugnis
Sie erhalten ein qualifiziertes Zeugnis, welches den Anforderungen des §4 Abs.5 RDV entspricht und die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang bescheinigt. Mit diesem Zeugnis weisen Sie die theoretische Sachkunde nach, die u. a. für eine Registrierung als Rentenberater*in erforderlich ist.
Referent
Wir garantieren dafür, dass im Sinne des §4 Abs.2 RDV nur qualifizierte Personen eingesetzt werden.
Ihr Nutzen
Der Beruf Rentenberater*in vereint spezifische Kompetenzen, welche man sonst nur losgelöst voneinander und eingeschränkt bei Beratungsstellen der Versicherungsträger, bei Versicherungsfachleuten sowie bei Rechtsanwälten findet. Die Kundinnen und Kunden von Rentenberater*innen können sozusagen „alles aus einer Hand“ bekommen. Rentenberater*innen rechnen ihre Leistungen, wie auch Anwälte nach dem RVG ab und genießen eine hohe gesellschaftliche Stellung als Rechtsdienstleister.
Um als Rentenberater*in registriert zu werden ist u. a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt.
Rentenberatung zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
Beratung zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung
im sozialen Entschädigungsrecht
dem übrigen Sozialversicherungsrecht und
Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente.