PräsenzNicht BerufsbegleitendFörderfähig

Umschulung: Kauffrau / Kaufmann für Marketingkommunikation (IHK)

GPB - Gesellschaft für Personalentwicklung und Bildung mbH

Beschreibung

Die Lehrgangsinhalte orientieren sich am IHK-Ausbildungsrahmenplan für den Beruf Kauffrau / Kaufmann für Marketingkommunikation.
Themen der berufsübergreifenden Qualifikation
* Kommunikation und Präsentation * Zeit- und Arbeitsorganisation * Medienwirtschaft, Mediaplanung * Marketing * Dramaturgie, Storyboard * Gestaltungsgrundsätze * Typografie und Layout * Bildbearbeitung * Grafikbearbeitung * Fachmathematik * Wirtschafts-, Sozial- und Rechtskunde * Fachrecht * Englisch * MS Office Anwendungen * Kaufmännische Grundlagen * IT-Produktionssysteme * Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnik * Grundlagen Internetgestaltung, Webentwicklung * Bewerbungstraining
Berufsspezifische Qualifikation
* Vertiefung Marketing * Vertiefung Medienwirtschaft und Mediaplanung * Markenbildung, Markenführung * Briefing * Kommunikationskonzeption * Marketingkonzeption * Einführung Rechnungswesen und Grundlagen Buchhaltung * Vertiefung Buchführung * Jahresabschluss * Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling * Medien- und Markenrecht * Grundlagen Medienproduktion * Online-Marketing
Inklusive 6-wöchiger Prüfungsvorbereitung
Hinweis zum Ablauf
Tagesveranstaltung
Zielgruppe
Alle, die an einer beruflichen Umschulung im kaufmännischen Bereich interessiert sind und eine Affinität für die Medienwelt haben.
Hinweise zur Prüfung und Zertifikat/Abschluss
Kammerprüfung
Förderungsmöglichkeiten
Zur Förderung von Umschulungen vergeben Jobcenter und Arbeitsagenturen den Bildungsgutschein. Auch die Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) können Umschulungen fördern.
Teilnahmevorraussetzungen
Idealerweise haben Sie einen guten Schulabschluss (MSA) und/oder mehrjährige Berufserfahrung. Sie haben Interesse und Freude am Ausbildungsberuf, sind lernbereit und verfügen über gute Deutschkenntnisse. Weiterhin ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest Voraussetzung für die Zulassung. Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem Kostenträger und dem Bildungsträger möglich.
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